§ 12 BGV C24 - Reihenfolge der Verwendung
Gleichartige Sprengstoffe und Zündmittel sind in der Reihenfolge zu verbrauchen, in der sie hergestellt worden sind.
Gleichartige Sprengstoffe und Zündmittel sind in der Reihenfolge zu verbrauchen, in der sie hergestellt worden sind.