TRG 202 - TR Druckgase 202

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Abschnitt 6 TRG 202 - Festigkeitskennwerte (1)

Als Festigkeitskennwerte K in N/mm2 für das Berechnen (s. TRG 220 Nummer 3.4) gelten die Werte, die für die Stahlsorten nach Anlage 1 in der Norm. die Stahlsorten nach Anlage 2 im Werkstoffblatt der VdTÜV und für andere Stahlsorten Im Gutachten des Sachverständigen genannt sind. Sofern für eine Stahlsorte in Anlage 1 Festigkeitskennwerte genannt sind, gelten abweichend von Satz 1 die Werte nach Anlage 1.

Übergangsregeln

  1. 1.

    Anwendung der TRG 202
    Die TRG 202 Ist spätestens mit dem Beginn des auf ihr Veröffentlichung durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt, Fachteil Arbeitsschutz, folgenden 6. Kalendermonats anzuwenden.

  2. 2.

    Technische Grundsätze (TG)
    Mit der Anwendung der TRG 202 werden gegenstandslos:
    Fußnote zur Ziffer 3 Absatz 4 TG,
    Ziffer 4 TG.

1) TG in der Fassung der Bek. des BMA vom 12. 2.1970- III b 5 - 1337/70: Beilage zu ArbSch.-Heft 3/1970.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)