DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten

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Abschnitt 7 - 7 Beispiele Rettungsverfahren

Im Folgenden werden Verfahren zum Retten mit Absturzschutzausrüstungen beispielhaft vorgestellt.

Bei den Rettungsverfahren ist darauf zu achten, dass die rettenden Personen gegen Absturz gesichert sind. Die Anzahl der zum Retten notwendigen Personen ergibt sich aus der Arbeitssituation und den örtlichen Gegebenheiten. Gefährdungen bei der Rettung und mögliche Schutzmaßnahmen sind beispielhaft in Anhang 4 aufgeführt.

Bei den Rettungsverfahren unterscheidet man zwischen:

  • Passiver Rettung: Nur die zu rettende Person wird mit einem Rettungssystem (z. B. Rettungshub- und Abseilgerät) nach oben oder unten bewegt, während die rettende Person bzw. die rettenden Personen gegen Absturz gesichert die Rettung durchführt bzw. durchführen. Bei großen Abseilstrecken ist unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen (Struktur, Wind usw.) eventuell ein Führungsseil zu verwenden, um ein Pendeln der zu rettenden Person zu vermeiden.

  • Aktiver Rettung: Die rettende Person (bzw. Personen) begibt sich z. B. mittels Abseilgerät zu der zu rettenden Person und bewegt sich gemeinsam mit dieser nach unten.

  • Evakuierung und Selbstrettung: Personen müssen aufgrund einer plötzlich auftretenden Gefahrensituation (z. B. Brand) einen hochgelegenen Arbeitsplatz oder Verkehrsweg selbstständig verlassen.