Abschnitt 5.5 - 5.5 Sicherheitskennzeichen

Nicht alle Gefahren können durch technische und organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen vermieden werden. Um das Restrisiko weiter zu reduzieren, werden Sicherheitskennzeichen eingesetzt, um so vor latenten Gefährdungen zu warnen oder plötzlich auftretende Gefahrensituationen zu entschärfen.

  • Führen Sie systematische Gefährdungs- und Belastungsanalysen durch, um festzulegen, wo welche Kennzeichnung erforderlich ist?

  • Werden die Mitarbeiter über die Bedeutung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in ihrem Arbeitsbereich unterwiesen?

  • Wie stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter die Bedeutung der Kennzeichnung verstanden haben und diese von ihnen beachtet wird?

  • Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter die Bedeutung der genormten Handzeichen kennen und deren Anwendung beherrschen?

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  • Welche Maßnahmen ergreifen Sie, wenn Mitarbeiter die Gebote, Warnungen und Verbote nicht beachten?

  • Berücksichtigen Sie bei der Auswahl der Sicherheitskennzeichnung auch das eingeschränkte Hör- oder Sehvermögen einzelner Mitarbeiter durch ergänzende oder alternative Kennzeichnungsarten?

  • Werden schriftliche Angaben auf Kennzeichnungen auch in der Sprache ausländischer Mitarbeiter gemacht?

  • Werden zur Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs nur Verkehrszeichen des öffentlichen Straßenverkehrs verwendet?

  • Wie werden die Risiken an unübersichtlichen Stellen und sonstigen Gefahrstellen an Verkehrswegen durch Sicherheitszeichen minimiert?

  • Wird regelmäßig geprüft, ob die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung nicht beschädigt und noch gut erkennbar ist?

  • Wie stellen Sie sicher, dass nicht mehr gültige oder in der Zwischenzeit unzweckmäßig gewordene Kennzeichnungen rechtzeitig entfernt werden?

  • Wird darauf geachtet, dass alle Behälter für Gefahrstoffe - auch nach dem Umfüllen für die innerbetriebliche Verwendung - deutlich gekennzeichnet sind?

Sicherheitskennzeichen können die primären Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nur ergänzen.

Unerlässlich sind regelmäßige Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter - insbesondere der Neulinge -, um so die Beachtung und sachgerechte Umsetzung der Kennzeichnung sicherzustellen.

Weitere Informationen:

"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8),

"Sicherheitszeichen" (BGI 597-4)