TRG 702 - TR Druckgase 702

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Abschnitt 1 TRG 702 - Geltungsbereich (1)

1.1 Diese Richtlinie gilt für das Verfahren der Bauartzulassung nach § 14 Abs. 7 DruckgasV von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen.

1.2 Es wird hingewiesen auf

  1. 1.

    TRG 311 Acetylen-Flaschen,

  2. 2.

    TRG 371 Acetylen-Flaschenbündel,

  3. 3.

    die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung
    Richtlinie für das Prüfen von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (TRG 762).

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)