Abschnitt 1 TRG 702 - Geltungsbereich (1)
1.1 Diese Richtlinie gilt für das Verfahren der Bauartzulassung nach § 14 Abs. 7 DruckgasV von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen.
1.2 Es wird hingewiesen auf
- 1.
TRG 311 Acetylen-Flaschen,
- 2.
TRG 371 Acetylen-Flaschenbündel,
- 3.
die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung
Richtlinie für das Prüfen von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (TRG 762).
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)