TRD 103 - TR Dampfkessel 103

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Abschnitt 3 TRD 103 - Gütestufen (1)

3.1 Nach den unterschiedlichen Anforderungen an äußere und innere Beschaffenheit von Gußteilen wird Stahlguß in Gütestufen entsprechend DIN 1690 Teil 2 geliefert. Die Zuordnung der Gütestufen (s. Tafel 1) hängt von der zulässigen Betriebstemperatur und dem zulässigen Betriebsüberdruck ab, soweit keine höherwertige Gütestufe aufgrund besonderer Betriebsbedingungen erforderlich ist. Die Gütestufe 5 nach DIN 1690 Teil 2 ist in keinem Fall ausreichend.

3.2 Fallen Druck und Temperatur nicht in dieselbe Stufe, so ist die Stufe mit den höheren Anforderungen maßgebend.

Tafel 1. Zuordnung der Gütestufen

Gütestufe nach
DIN 1690 Teil 2
zulässige
Betriebstemperatur
zulässiger
Betriebsüberdruck bar
1 1Anschweißenden
2> 450> 80
3> 400 bis <= 450> 32 bis <= 80
4< 400< 32
1) Bei der Oberflächenrißprüfung sind lineare Anzeigen oder in Reihe angeordnete Anzeigen nach DIN 1690 Teil 2 unzulässig

3.3 Für Armaturen gelten die Gütestufen nach DIN 1690 Teil 2, die in TRD 110 Abschnitt 4.2.4.1 (2) den Armaturen zugeordnet sind.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)