§ 95 BGV C24 - Verwendung von Sprengschnur
Werden Ladungen durch Sprengschnüre verbunden, ist die Sprengschnur durch die Patronen, bei geballten Ladungen durch eine Patrone hindurchzuführen.
Werden Ladungen durch Sprengschnüre verbunden, ist die Sprengschnur durch die Patronen, bei geballten Ladungen durch eine Patrone hindurchzuführen.