TRB 532 - TR Druckbehälter 532

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Abschnitt 4 TRB 532 - Vorbereitung der Prüfungen (1)

Betreiber und Sachkundiger vereinbaren, soweit erforderlich, die Maßnahmen zur Vorbereitung der wiederkehrenden Prüfungen. Dazu zählen z.B.

  • Reinigung des Druckbehälters,

  • Entfernung der Ummauerungen, Ummantelungen, Wärme- oder Kältedämmungen u. dgl., soweit dies zur Durchführung der Prüfung erforderlich ist,

  • Öffnen des Druckbehälters für die innere Prüfung. Wird hierbei der Druckbehälter befahren, sind vom Betreiber und vom Sachkundigen insbesondere die Bestimmungen des § 47 der UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) und die "Richtlinien für Arbeiten in Behältern und engen Räumen" (ZH 1/77) zu beachten.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)