Abschnitt 3.5 - 3.5 Erstmalige/regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Voraussetzung dafür, dass Arbeiten reibungslos und sicher ablaufen. So muss der Werkstattbetreiber für den sicheren Umgang mit Fahrzeughebebühnen seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen jährlich unterweisen (Auszubildende halbjährlich). Die Unterweisung sollte schriftlich dokumentiert und von den Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt werden. Bei der Unterweisung bezüglich Fahrzeughebebühnen sollten insbesondere folgende Themen behandelt werden:
Gefahren, Gefährdungen und Belastungen im Umgang mit der jeweiligen Fahrzeughebebühne
Informationen zu notwendigen Schutzmaßnahmen und arbeitsschutzgerechten Verhaltensweisen
Motivation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen