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Anlage 2 TRGS 500 - Beispiele für technisch dichte Anlagenteile

(1) Zur Beurteilung wird der Verfahrensindex herangezogen. Dieser beschreibt die Tätigkeit mit dem Stoff und das daraus resultierende verfahrensbedingte Expositionspotenzial und ist damit ein Maß für die Gefährdung. Zur Ermittlung des Verfahrensindex zur Beurteilung der verfahrensspezifischen Bedingungen muss die Anlage oder Teilanlage begutachtet werden. Jedes Funktionselement ist zu bewerten. Der Beispielkatalog gibt Hinweise für die Einstufung von Funktionselementen. Funktionselemente, die nicht in der Beispielsammlung enthalten sind, können durch Analogieschlüsse eingestuft werden. Technisch dichte Anlagenteile oder auch Anlagen können gemeinsam ein technisch dichtes System bilden. Die Bestandteile und die Abgrenzungen dieses Systems sind so auszuwählen, dass damit eine der Gefährdung entsprechende Beurteilung möglich ist. So kann es je nach konkreter technischer Gestaltung genügen, eine einzelne Abfüllstelle isoliert zu betrachten, es kann aber auch erforderlich sein, eine gesamte Produktionsanlage zu beurteilen.

(2) Für die Beurteilung der verfahrensspezifischen Bedingungen stehen die Verfahrensindizes 0,25, 0,5, 1, 2 und 4 zur Verfügung. Die Anlage, Teilanlage oder das Arbeitsverfahren wird mit dem Indexwert des Funktionselementes eingestuft, welches den höchsten Verfahrensindex erhalten hat.

(3) Es kann davon ausgegangen werden, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten sind, wenn alle Funktionselemente der Anlage, Teilanlage oder des Arbeitsverfahrens mit dem Verfahrensindex

0,5-geschlossene Bauart, Dichtheit gewährleistet,
0,5-teilweise geschlossene Bauart mit Integrierter Absaugung,
0,5-teilweise offene Bauart mit hochwirksamer Absaugung

beurteilt sind.

(4) Bei Funktionselementen mit dem Verfahrensindex 1 ist Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes nicht immer gewährleistet. Solche Funktionselemente sind

1-geschlossene Bauart, Dichtheit nicht gewährleistet,
1-teilweise offene Bauart mit wirksamer Absaugung.

(5) Bei Funktionselementen mit den Bewertungsindizes 2 und 4 ist die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte nicht immer gewährleistet. Solche Funktionselemente sind

2-teilweise offene Bauart, bestimmungsgemäßes Öffnen mit einfacher Absaugung,
2-offen mit einfacher Absaugung,
4-offene Bauart bzw. teilweise offene Bauart,
4-natürliche Lüftung.

(6) Bei Funktionselementen mit den Verfahrensindices größer 0,5 ist es unter anderem von den physikalisch-chemischen Eigenschaften und der richtigen Anwendung oder Bedienung abhängig, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.

(7) Anlagen können im Sinne dieser TRGS als geschlossen angesehen werden, wenn alle vorhandenen Funktionselemente einer Anlage oder Teilanlage den Merkmalen geschlossener Bauart, Dichtigkeit gewährleistet oder mit integrierter Absaugung zuzuordnen sind. Entsprechende Funktionselemente erhalten den Verfahrensindex 0,25. Darüber hinaus muss der unmittelbare Hautkontakt ausgeschlossen sein. Anlagen mit einem Index größer als 0,5 sind im Bedarfsfall zusätzlich zu qualifizieren.

(8) Die Zahl lösbarer Verbindungen ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Werden Verbindungen hergestellt, sind diese auf Dichtheit zu prüfen. Abluft ist so abzuleiten, dass diese keine Gefährdung für die Beschäftigten darstellt, z.B. durch Entlüftung in eine Abluftbehandlungsanlage oder eine Fackel.

Nr.FunktionselementAusführungAusführungsbeispieleVerfahrensindexErläuterungen
ohnemit Zusatzmaßnahmen
1234567
1Statische Dichtungen
1.1Statische Dichtungenunlösbare Verbindungen-geschweißt0,25
-gelötet0,25
1.2Statische Dichtungenlösbare Verbindungen-Schweißlippendichtung0,25Verbindungen auf erforderliche Anzahl reduzieren
-Schneid- und Klemmringverbindung <= DN 320,25Verbindungen so wenig wie möglich öffnen
-NPT-Gewinde <= N 50,
(Delta) t <= 100 Grad Celsius
0,25Dichtheitsprüfungen vor Wiederinbetriebnahme
-Schneid- und Klemmringverbindungen > DN 3210,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)bei Wiederinbetriebnahme getrennter Verbindungen neue Dichtungen verwenden
-NPT-Gewinde > DN 50 oder (Delta) t > 100 Grad Celsius10,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)betriebsmäßig zu öffnende Flansche möglichst nicht mit Nut und Feder (Verkantungsgefahr)
-Flansch mit Nut und Feder mit geeigneter Dichtung10,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)
-Flansch mit Vor- und Rücksprung mit geeigneter Dichtung10,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)
-Flansch mit V-Nut und geeigneter V-Nutdichtung10,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)
-Flansch mit glatter Dichtleiste und geeigneten Dichtungen10,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)
1.3Quasistatische Dichtungen
1.3.1ArmaturenSchaltwellen und Spindelabdichtungen von Armaturen, z.B. Kugelhähne, Kükenhähne, Ventile, Klappen, Schieber-Stopfbuchsdichtungen21bei regelmäßiger Überwachung und Instandsetzung
-Stopfbuchsdichtungen mit Selbstnachstellung (federbelastet)10,25Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
-Doppelstopfbuchse mit Sperrvorlage10,25mit Überwachung des Sperrdrucksystemsdurch regelmäßige Sichtkontrolle oder PLT-Einrichtung
-O-Ringabdichtung10,25Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
-Kükenhahnbuchsenabdichtung10,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung und Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
-Kolbenabdichtung10,25Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
-Faltenbalgabdichtung0,25
-Membranabdichtung0,25
-Magnetkupplung0,25
1.3.2SonstigeBedienstangen-Stopfbuchsdichtungen21bei regelmäßiger Überwachung und Instandsetzung
-Stopfbuchsdichtungen mit Selbstnachstellung (federbelastet)10,25Gleichwertigkeit nach Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
-Doppelstopfbuchse mit Sperrvorlage10,25mit Überwachung des Sperrdrucksystemsdurch regelmäßige Sichtkontrolle oder PLT-Einrichtung
-O-Ringabdichtung1
-Kolbenabdichtung1
-Faltenbalgabdichtung0,25
-Membranabdichtung0,25
2Dynamische Dichtungen
2.1Dichtungen mit drehenden Teilenhermetisch dicht-Spaltrohrmotor0,25
-Magnetkupplungen0,25
nicht berührungsfreie Dichtungen-einfache Gleitringdichtung1
-doppelte Gleitringdichtung1
-doppelte Gleitringdichtung mit Sperrflüssigkeit10,25mit Überwachung des Sperrdrucksystems durch regelmäßige Kontrolle i.d.R. 1 × täglich oder z.B. mittels PLT-Einrichtungen mit Alarm
-Stopfbuchsdichtung21bei regelmäßiger Überwachung und Instandsetzung
-Stopfbuchsdichtung mit Selbstnachstellung (federbelastet)10,25analog Nr. 5.2.6 TA Luft und Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
berührungsfreie Dichtungen-Labyrinthdichtung2
-gasgeschmierte Dichtung10,25mit Überwachung des Gasflusses
2.2Dichtungen für oszilierende TeileFaltenbalgdichtung-Faltenbalgventile0,25
-Kolbenpumpen mit Faltenbalgdichtung0,25
Membrandichtungen-Membranpumpen0,25
-Kegelmembranventile0,25
Dichtmanschetten-Kolbenpumpen1
-Abstreifringe1
3Stoffübergabe- und Füllstellen
3.1für Feststoffe
3.1.1Säcke
3.1.1.1Säcke (Entleeren)offenes Mannloch, offener Behälter-Ausschütten von Hand42mit sonstiger Absaugeinrichtungwenn sich im Behälter ein Gefahrstoff befindet, muss dieser entsprechend berücksichtigt werden
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
1Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
Sackschlitz- und Entleermaschine42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
1Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
Gekapselte Sackschlitz- und Entleermaschine mit integrierter Absaugeinrichtung10,5Verdichten und Verpacken der Leersäcke innerhalb der Kapselung, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)
3.1.1.2Säcke (Befüllen)Manuell Befüllen, Offensack-Befüllung-Einschütten von Hand42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
1Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
Sackfülleinrichtung-Ventilsack-Füllmaschine, z.B. Pneumatik-Packer, Schneckenpacker, Netto-Abfüllwaage42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
-Vakuumpacker21mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
-Vollständig gekapselte Füllmaschine mit integrierter Absaugeinrichtung10,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)
-Schlauchbeutelmaschine10,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)
3.1.2Big Bags, Großsäcke
3.1.2.1Big Bags, Großsäcke (Entleeren)offenes Mannloch-Manuelles Entleeren42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
1Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
Big Bag Entleereinrichtung42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
1Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
Befüllen offener Großsäcke-Einschütten von Hand42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
1Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
-offenes Befüllen42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
1Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
-Vollständig gekapselte Füllmaschine mit integrierter Absaugeinrichtung10,25mit speziellen Füllköpfen (z.B. seitlich abdichtend) staubfreier Verschließtechnik; Nachriesein aus Befüllkopf wird verhindert, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)
-Großsackwaage42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
1Einsatz emissionsarmer Verwendungsform kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
3.1.3Container
3.1.3.1Container (Entleeren)mit geschlossener Entleereinrichtung10,25wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z.B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und integrierte Absaugeinrichtung vorhanden ist, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)die Deckeldichtung des Containers muss den Anforderungen der Nr. 1.2 entsprechen
0,5wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z.B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und hochwirksame Absaugeinrichtung vorhanden ist, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)
offener Behälter42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
3.1.3.2Container (Befüllen)mit speziellen Befülleinrichtungen10,5wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z.B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)
offener Behälter42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)
3.1.4Fässer
3.1.4.1Fässer (Entleeren)mit Entleereinrichtungen-geschlossen10,25wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z.B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und eine integrierte Absaugeinrichtung vorhanden ist
-mechanische Förderung, z.B. Schneckenförderung40,5wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z.B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und eine hochwirksame Absaugeinrichtung vorhanden ist
-pneumatische Förderung, z.B. Gebläse42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
offener Behälter-mechanische Förderung, z.B. Schneckenförderung42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
-pneumatische Förderung, z.B. Gebläse42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
3.1.4.2Fässer (Befüllen)mit speziellen Befülleinrichtungen10,25wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z.B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und eine integrierte Absaugeinrichtung vorhanden ist
offene Befüllung40,5wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z.B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und eine hochwirksame Absaugeinrichtung vorhanden ist
2mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
3.1.5Silofahrzeuge
3.1.5.1Silofahrzeuge (Entleeren)feste Verrohrung, Gelenkarm10,5Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1); vollständige Restmengenerfassung bei Ab- und Ankoppelvorgängen
Schlauchverbindung-ortsfeste Verwendung (Anschlussschläuche und Kupplungen werden vom Betrieb gestellt)10,5Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1); vollständige Restmengenerfassung bei Ab- und Ankoppelvorgängen
-sonstige Verwendung (Anschlussschläuche und Kupplungen werden nicht vom Betrieb gestellt)21vollständige Erfassung der Restmengen
3.1.5.2Silofahrzeuge (Befüllen)feste Verrohrung, Gelenkarm10,5Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1); vollständige Restmengenerfassung bei Ab- und Ankoppelvorgängen
Schlauchverbindung-ortsfeste Verwendung (Anschlussschläuche und Kupplungen werden vom Betrieb gestellt)10,5Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1); vollständige Restmengenerfassung bei Ab- und Ankoppelvorgängen
-sonstige Verwendung (Anschlussschläuche und Kupplungen werden nicht vom Betrieb gestellt)21vollständige Erfassung der Restmengen
3.1.6Ein- und Auslaufarmaturenfür Silos, Abfüllanlagen, Schüttgutcontainer-Klappen10,25Gewährleistung durch Überwachung und Instandsetzung (1); regelmäßige Reinigung
-Hähne10,25Gewährleistung durch Überwachung und Instandsetzung (1); regelmäßige Reinigung
-Flachschieber10,25Gewährleistung durch Überwachung und Instandsetzung (1); regelmäßige Reinigung
-Schieberplatte10,25Gewährleistung durch Überwachung und Instandsetzung (1); regelmäßige Reinigung
-Quetschventil mit Weichabdichtung1
-Blendenschieber1
-Schlauchventil1
3.2Stoffübergabestellen für Flüssigkeiten
3.2.1Kleincontainer und Fässer
3.2.1.1Kleincontainer und Fässer (Entleeren)Feste Anschlüsse (Verrohrung, Schlauchverbindungen, Gelenkarm)-mit Gaspendelung oder Gasableitung an sicherer Stelle, oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbrennungsanlagen 10,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1); Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen bezüglich Verbindungselemente siehe Nr. 1
-ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung an sicherer Stelle4
offene Gebinde-mit Fasspumpe oder Schlauch41bei leckage- und tropfmengenfreier Ausführung mit hochwirksamer Absaugeinrichtungregelmäßige Überprüfung der Absaugeinrichtung; unmittelbar nach Befüllvorgang muss Kleincontainer oder Fass geschlossen werden
Entleerung in geschlossenen Einheiten-Kapselung, Kammerung10,25mit integrierter Absaugeinrichtung und Öffnen und Verschließen der Gebinde in der geschlossenen Einheitregelmäßige Überprüfung der Absaugeinrichtung
3.2.1.2Kleincontainer und Fässer (Befüllen)Feste Anschlüsse (Verrohrung, Schlauchverbindungen, Gelenkarm)-mit Gaspendelung oder Gasableitung an sicherer Stelle, oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbrennungsanlagen 10,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1); Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen bezüglich Verbindungselemente siehe Nr. 1
-ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung41bei leckage- und tropfmengenfreier Ausführung mit wirksamer Absaugeinrichtung
offene Gebinde-mit Befüllschlauch40,5bei leckage- und tropfmengenfreier Ausführung mit wirksamer Absaugeinrichtungregelmäßige Überprüfung der Absaugeinrichtung; unmittelbar nach Befüllvorgang muss Kleincontainer oder Fass geschlossen werden
-Kapselung, Kammerung0,25mit integrierter Absaugeinrichtung und Öffnen und Verschließen der Gebinde in der geschlossenen Einheitregelmäßige Überprüfung der Absaugeinrichtung
3.2.2TKW/KW, Großcontainer
3.2.2.1TKW/KW Großcontainer (Entleeren)ortsfeste Verbindung, z.B. feste Verrohrung, Schlauchverbindung, stählerne Verladearme-mit Gaspendelung oder Gasableitung an sicherer Stelle, oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbrennungsanlagen 10,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1); Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen bezüglich Verbindungselemente siehe Nr. 1
-ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung4
sonstige Schlauchverbindungen21vollständige Erfassung der Restmengen
3.2.2.2TKW/KW, Großcontainer (Befüllen)feste Verrohrung, Schlauchverbindungen, stählerne Verladearme-mit Gaspendelung oder Gasableitung an sicherer Stelle oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbrennungsanlagen 10,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1); Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen nach Befüllen der Behälter müssen diese unmittelbar geschlossen werden
-ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung4
offenes Befüllen-Befüllrohr41mit hochwirksamer Absaugeinrichtung, vollständiges Erfassen der Restmengennach Befüllen der Behälter müssen diese unmittelbar geschlossen werden
3.3Stoff Übergabestellen für Gase
3.3.1Gas (Befüllen und Entleeren)10,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1); Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung; Gaspendelung, Restgasableitung an sicherer Stelle, oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbrennungsanlagen bezüglich Funktionselemente siehe Nr. 1; Dichtheitsüberwachung gemäß § 19 UVV "Gase" (VBG 61)
4Probenahmestellen
4.1Offene Probenahme-Ventil, Kükenhahn42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
4.2Geschlossene Probennahme10,25Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)siehe Merkblatt T 026-2/96 "Probenahme" der BG der chemischen Industrie
5Lagern in Gebinden
5.1Feststoffe, außer bestimmte SprengstoffeTransportverpackungen gemäß GGVSE-Fässer, Container0,25mit ausreichender Lüftung (mindestens 2facher Luftwechsel)
-Beutel, Kunststoff-, Textil-, Papier- und Mehrschichtsäcke0,5mit ausreichender Lüftung (mindestens 2facher Luftwechsel)
5.2Feststoffe, bestimmte Sprengstoffe (nitroglycerinhaltige)Transportverpackungen gemäß GGVSE42mit sonstiger Absaugeinrichtung
1mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
5.3FlüssigkeitenTransportverpackungen gemäß GGVSE-Container, Metallfässer, Blechkannen, Kunststofffässer (Hobock), Tuben, Dosen, Behälter0,5mit ausreichender Lüftung (mindestens 2facher Luftwechsel
5.4GaseTransportverpackungen gemäß GGVSE-Druckgasflaschen, Druckgascontainer, Druckgasfässer10,5Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (1)mit ausreichender Lüftung (mindestens 2facher Luftwechsel); bezüglich Funktionselementen siehe Nr. 1; Dichtheitsübwachung gemäß § 19 UVV "Gase" (VBG 61)

Die Durchführung von Maßnahmen der Überwachung und Inspektion zur Festlegung und Beurteilung des Istzustandes der lösbaren Verbindung hat nach einem auf spezifische Belange des Betriebs, der Art der Verbindung und deren konstruktive Gestaltung sowie auf die Art und die Eigenschaften der geförderten Gefahrstoffe abgestellten Plan in vorher festgelegten Fristen zu geschehen. Solche Maßnahmen sind z.B.

  • Dichtheitsprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 464 oder BGR 500,

  • Sichtprüfung der Anlage auf offensichtliche Leckstellen, wie z.B. austretende Flüssigkeiten, Überprüfung auf Schlieren, Gerüche, Geräusche oder Eisbildung,

  • Begehung der Anlage mit mobilen Leckanzeige- oder Lecksuchgeräten, z.B. Prüfröhrchen, FID, tragbare Gaswarneinrichtungen,

  • Abpinseln der lösbaren Verbindungen mit Schaum bildenden Mitteln,

  • Überwachung der Luft am Arbeitsplatz mit Gaswarneinrichtungen,

  • automatische Diehtheitsprüfungen am Gelenk- oder Verladeschlauch.

Die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen der Instandsetzung zur Wiederherstellung des Sollzustandes der lösbaren Verbindung sind im Einzelfall in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gefahrstoff, der Art und dem Umfang des Schadens und den zu ergreifenden Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen zu planen und auszuführen. Vor Wiederinbetriebnahme sind die instandgesetzten Verbindungen einer eingehenden Dichtheitsprüfung zu unterziehen.

Siehe hierzu auch DIN 31051:2003-06.

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden:

(1) Amtl. Anm.:

Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung: Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden: