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Abschnitt 5.5 - 5.5 Leuchten auf Baustellen

Die Verhältnisse auf Baustellen, z. B. erhöhte mechanische Beanspruchung, Nässe und Funkenflug, bedingen besondere Anforderungen an Baustellenleuchten. Grundsätzlich tragen sie das ccc_1510_190501_26.jpg -Symbol.

Die überwiegend ortsveränderlichen Leuchten entsprechen der Schutzklasse II (schutzisoliert) und haben ein Schutzglas und einen Schutzkorb.

Bei Arbeiten in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit dürfen ortsveränderliche oder vorübergehend ortsfest angebrachte Leuchten nur unter Anwendung der für diese Räume festgelegten Schutzmaßnahmen, Schutzkleinspannung oder Schutztrennung, betrieben werden.

Handleuchten sind in diesem Bereich nur mit der Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung (SELV, max. 50 V) einzusetzen (Abbildung 23).

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Abb. 23
Baustellenleuchte (42 Volt)