TRGL 195 - TR Gashochdruckleitungen 195

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Abschnitt 2 TRGL 195 - Vorbereitung der Arbeiten (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

2.1 Für Instandhaltungsarbeiten an Gashochdruckleitungen ist ein Arbeitsplan aufzustellen. Hierbei ist erforderlichenfalls anhand von Schemata festzulegen, in welcher Reihenfolge die Absperreinrichtungen zu betätigen sind.

2.2 Vor Beginn der Arbeiten sind, soweit erforderlich, die betroffenen Abnehmer rechtzeitig zu verständigen.

2.3 Je noch den Stoffeigenschaften des Fördermediums sind geeignete Werkzeuge, persönliche Schutzausrüstungen und Feuerlöschgeräte bereitzuhalten.

2.4 Die Verständigungsmöglichkeit zwischen dem Personal an der Arbeitsstelle, an den zu betätigenden Absperreinrichtungen und an der Betriebsstelle mit Hilfe von Nachrichtenmitteln (z.B. Sprechfunk) ist sicherzustellen.