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Abschnitt 1.3 - 1.3 Gefährdungsbeurteilung und Montageanweisung

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen treffen alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Dazu ist eine Ermittlung und Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen vorzunehmen.

Dies beinhaltet unter anderem:

  • Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsplätzen

  • physikalische und chemische Einwirkungen

  • Gestaltung und Auswahl von Arbeitsmitteln, Maschinen, Werkzeugen

  • Gestaltung von Arbeits-und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen

  • Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten

Die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Maßnahmen werden in eine Montageanweisung integriert.

Für Montagearbeiten muss eine schriftliche Montageanweisung auf der Baustelle vorliegen, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthält. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn für die jeweilige Montage besondere sicherheitstechnische Angaben nicht erforderlich sind.

Sicherheitstechnische Angaben können, je nach Schwierigkeitsgrad der Montage, zum Beispiel sein:

  • Gewichte der Teile

  • Lagern der Teile (Schwerpunktlage, zulässige Bodenbelastung etc.)

  • Anschlagpunkte der Teile

  • Einbau der zur Montage erforderlichen Hilfskonstruktionen

  • Montagefolge und der Zusammenbau der Teile

  • Tragfähigkeit der einzusetzenden Hebezeuge

  • Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit und Tragfähigkeit der Konstruktion und der einzelnen Bauteile, insbesondere während der einzelnen Montagezustände

  • Maßnahmen zur Erstellung von Arbeitsplätzen und deren Zugängen

  • Maßnahmen gegen Absturz von Beschäftigten bei der Montage

  • Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen

  • vorzusehende Arbeitsplätze und deren Zugänge, ggf. mit Übersichtszeichnungen oder Skizzen

  • Hinweise zur Baustellenordnung und zum SiGePlan

Es bietet sich an, Hinweise zur sicheren Montage in Übersichtszeichnungen und in sonstige auf der Baustelle erforderliche Zeichnungen und Skizzen einzufügen.