Abschnitt 7.9 - 7.9 Empfehlungen zur Vermeidung sonstiger Gefährdungen
7.9.1
Räume
Bereiche, in denen Mehlstaub auftritt, müssen von anderen Bereichen räumlich getrennt werden.
Mehlsilo- und Lagerräume müssen so eingerichtet werden, dass
sie gut be- und entlüftet, kühl und trocken sind und
die Einbauten zur leichteren Reinigung einen ausreichenden Abstand zur Wand und zum Boden haben.
7.9.2
Reinigung
Der Fußboden muss für die im Betrieb vorkommenden Verunreinigungen leicht zu reinigen sein.
Das Reinigen von Maschinen, Geräten, Einrichtungen und Räumen, insbesondere der Fußböden, ist staubarm mit geeigneten Reinigungsgeräten durchzuführen. Geeignete Reinigungsgeräte sind z. B.:
zentrale Staubsauganlage,
geeigneter Staubsauger (Filterung nach Staubklasse H) mit spezifischem Zubehör,
Nassreinigungsmaschinen
manuelle staubarme Reinigungsgeräte (z. B. Schaber, Besen mit kurzen Synthetikborsten).
Das Reinigen mit Druckluft ist unzulässig.