TRG 405 - TR Druckgase 405

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Abschnitt 4 TRG 405 - Füllen (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

4.1 Für das Füllen der Druckgasbehälter gelten die TRG 402 und TRG 404 entsprechend.

4.2 Zum Füllen von Druckgasbehältern mit einem von DIN 477 abweichenden Anschluß dürfen nur geeignete Übergangsstücke verwendet werden.

Übergangsregeln

Mit der Anwendung der TRG 405 werden gegenstandslos:
Technische Grundsätze (TG) Ziffer 31(2),
Beschluß DGA 834/58,
Beschluß DGA 71/63,
Beschluß DGA 214/65.