TRG 380 - TR Druckgase 380

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Abschnitt 1 TRG 380 - Geltungsbereich (1)

1.1 Diese TRG gilt für Treib- und Brenngastanks - im folgenden Treibgastanks genannt - aus Stahl in geschweißter Ausführung mit einem Fassungsraum (Nenninhalt) von <= 200 l.

1.2 Es wird verwiesen auf

  1. 1.

    TRG 001 Aufbau und Anwendung der TRG,

  2. 2.

    TRG 404 Anlagen zum Füllen von Treibgastanks;

  3. 3.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)