Abschnitt 5.2 - 5.2 Gefährdungsbeurteilung

Die eigenverantwortliche Gestaltung des Arbeitsschutzes für Ihr Unternehmen gehört zu Ihren zentralen Pflichten als Arbeitgeber. Diesen Gestaltungsspielraum müssen Sie durch die "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" (Gefährdungsbeurteilung) ausfüllen.

  • Werden die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen systematisch beurteilt und dabei alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten berücksichtigt?

  • Werden die Gefährdungen und Belastungen arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogen ermittelt und dabei auch die besondere Situation von Neulingen berücksichtigt?

  • Ziehen Sie Fachleute zur Ermittlung bestimmter Gefährdungen und Belastungen hinzu?

  • Benutzen Sie zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen eine Arbeitsbereichsanalyse/ ein Gefahrstoffkataster?

  • Verwenden Sie geeignete Bewertungskriterien, um die mit den ermittelten Gefährdungen verbundenen Gesundheitsrisiken Ihrer Mitarbeiter zu beurteilen?

  • Wird Ihre Gefährdungsbeurteilung auch bei Änderungen des Arbeitsverfahrens und bei Anschaffung neuer Maschinen aktualisiert?

  • Werden nach Unfällen bzw. Beinaheunfällen die Ursachen ermittelt und ggf. Ihre Gefährdungsbeurteilung überarbeitet, um zielgerichtete Schutzmaßnahmen festlegen zu können?

  • Fordern Sie Ihre Mitarbeiter auf, sich bei der Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen an ihrem Arbeitsplatz aktiv zu beteiligen?

  • Führen Sie anhand der Gefährdungsbeurteilung eine Risikoabschätzung durch, um Prioritäten bei der Einführung von Schutzmaßnahmen festlegen zu können?

  • Wie und von wem werden in Ihrem Unternehmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt?

  • Wer sorgt für die Umsetzung und Einführung der festgelegten Schutzmaßnahmen und wer prüft die Wirksamkeit und Akzeptanz der eingeführten Maßnahmen?

  • Haben Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?

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Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sollten Sie auf die Fachkompetenz Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihres Betriebsarztes sowie ggf. auf Sachverständige zurückgreifen. Wenn Sie generelle Fragen zur Gefährdungsbeurteilung haben, können Sie auch die zuständige Aufsichtsperson Ihrer Berufsgenossenschaft ansprechen.

Weitere Informationen:

"Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung" sowie Gefährdungs-/Belastungs-Kataloge (Verlag Technik & Information), Präventions-CD der VMBG

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