DGUV Information 212-004 - Rettungswesten und Schwimmhilfen

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Kombination aus Feststoff- und aufblasbarer Rettungsweste ("Hybridweste")

Wird der Auftrieb durch Feststoffauftriebskörper und zusätzlich durch aufblasbare Auftriebskörper erzeugt, handelt es sich um "Hybridwesten". Anwendungsfälle sind z. B. Wildwassersport, Kanufahren, Rafting und Wasserrettung. Ein Beispiel einer nicht aufgeblasenen Hybridweste ist in der Abbildung 20 zu sehen.

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Abb. 20 "Hybridweste"

5.3.1 Auftrieb und Auftriebskörper

Der geringere Auftrieb der Stufe 50 wird durch Feststoffmaterialien erzeugt. Das ist vergleichbar mit Schwimmhilfen aus Kapitel 4.2. Unvorhergesehene auftretende Gefahren erfordern in bestimmten Situationen zusätzlichen Auftrieb. Ein weiterer Auftriebskörper kann durch die im Wasser befindliche Person manuell ausgelöst werden ("Reißleine ziehen"). Der zusätzliche Auftriebskörper wird innerhalb weniger Sekunden aufgeblasen.

Aus der Schwimmhilfe der Stufe 50 wird somit je nach Leistungsklasse des zusätzlichen Auftriebskörpers eine Rettungsweste der Stufe 100, 150 oder 275.

5.3.2 Ohnmachtssichere Schwimmlage

Im Regelfall sind Hybridwesten zusätzlich mit einem automatisch aufblasbaren Auftriebskörper ausgestattet und sind damit, je nach zusätzlichem Auftrieb eine Rettungsweste der Stufe 100; 150 oder 275 und werden entsprechend ihrer Leistungsklasse zertifiziert. Es besteht eine Mindestanforderung für den Feststoffanteil von 50 N.

Wenn eine Hybrid-Rettungsweste nur über eine manuelle Auslösevorrichtung verfügt, ist die Benutzung bei gewerblichen Tätigkeiten nur von speziell geschulten Nutzern und Nutzerinnen zulässig. Die Rettungsweste löst bei Wasserkontakt nicht automatisch aus. Fällt eine Person ins Wasser muss sie selbstständig die Aufblasvorrichtung aktivieren. Diese Art der Rettungsweste wird oft verwendet, wenn im Wasser ein zusätzlicher Auftrieb, z. B. in Gefahrensituationen, erforderlich wird. Im Sport- und Freizeitbereich wird die Hybridweste z. B. oft für Kitesurfing oder Jollensegeln verwendet.

5.3.3 Beeinträchtigung beim Arbeiten

"Hybrid-Westen" sind ein Kompromiss zwischen größerer Bewegungsfreiheit im nicht aufgeblasenen Zustand und geringerer Bewegungsfreiheit im aufgeblasenen Zustand.

5.3.4 Kontrolle

Die Betriebsbereitschaft einer Rettungsweste muss durch einen Kurzcheck vor der Benutzung kontrolliert werden. Der Kurzcheck erfolgt nach Herstellerangaben. Weitere Informationen sind ausführlich im Kapitel 5.1.4 beschrieben.

Kürzere Intervalle für Kontrolle und Wartung können sich aus der Gefährdungsbeurteilung, z. B. durch hohe mechanische Beanspruchung der Rettungsweste, ergeben.

g_bu_2433_as_3.jpgHinweis:
Der Kurzcheck, die Kontrolle und die Wartung müssen stets gemäß Herstellerangaben erfolgen!