TRGL 231 - TR Gashochdruckleitungen 231

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Abschnitt 3 TRGL 231 - Auslegung (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Druckbehälter müssen für die höchsten Drücke, die bei den zu erwartenden Betriebszuständen herrschen oder entstehen können, ausgelegt sein. Die auftretenden höchsten und tiefsten Temperaturen des Beschickungsmittels sind dabei zu berücksichtigen.