Abschnitt 1 TRB 700 - Geltungsbereich (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
1.1 Diese TRB gilt für den Betrieb von Druckbehältern im Sinne des § 13 DruckbehV.
1.2 Soweit für besondere Druckbehälter andere Bestimmungen gelten, sind diese in den TRB der Reihe 800 enthalten.