Abschnitt 3.7 - 3.7 Ein- und Ausfahrten
An Ein- und Ausfahrten müssen Straßen so bemessen sein, dass die Schleppkurven der Abfallsammelfahrzeuge berücksichtigt sind. Dies gilt ebenso bei Verschwenkungen der Fahrbahn, z. B. an Pflanzinseln, Bäumen und ausgewiesenen Parkplätzen. Bei ungenügender Sicht in die einzufahrende Straße muss sich die Fahrerin oder der Fahrer einweisen lassen.
Abb. 5
Die Ausfahrt aus dieser Straße ist hier mit einem hohen Unfallrisiko verbunden.