TRB 533 - TR Druckbehälter 533

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Abschnitt 4 TRB 533 - Prüfung nach wesentlicher Instandsetzung oder Auswechslung wesentlicher Teile eines Druckbehälters (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

4.1 Ist ein Druckbehälter wesentlich instandgesetzt oder sind wesentliche Teile eines Druckbehälters ausgewechselt worden, ist er in dem durch Instandsetzung oder Auswechslung bestimmten Umfang auf seinen ordnungsmäßigen Zustand zu prüfen. Unter wesentlichen Instandsetzungen sind solche zu verstehen, bei denen die Werkstoffeigenschaften verändert werden können, z.B. durch Schweißen, Kalt- oder Warmverformen.

4.2 Unter das Auswechseln wesentlicher Teile fällt nicht das Auswechseln von Ausrüstungsteilen gegen solche gleicher Ausgangsbeschaffenheit. Sicherheitseinrichtungen der gleichen Einstellung und Leistung dürfen ohne erneute Prüfung ausgewechselt werden.

4.3 Ergibt die Prüfung, daß der Druckbehälter den zu stellenden Anforderungen entspricht, bescheinigt der Sachkundige dies formlos, wobei er Art und Umfang der Instandsetzung oder Auswechslung angibt.