DGUV Information 208-048 - Sicherung palettierter Ladeeinheiten

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Fasspaletten

Die so genannte "Fasspalette" ist eigentlich ein Transportgestell und dient in der Regel zur Aufnahme von 2 liegenden Fässern bestimmter Größe (siehe Abbildung 26). Sie ist üblicherweise von der Form her oben und unten gleich ausgebildet und daher in jeder Lage stapelbar. Für die Auswahl der Fasspalette sind insbesondere Gewicht und die Größe des Fasses entscheidend. Die Höhe eines damit zu errichtenden Fassstapels hängt nicht nur von der Schlankheit des Stapels, sondern auch von der Stabilität der Fassmäntel und der Tragfähigkeit des Untergrundes ab. Bei Lagerung im Freien muss bezüglich der Standsicherheit auch der Einfluss von Wind berücksichtigt werden.

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Abb. 26 Fasspaletten, stapelfähig

Auch aus einer einfachen Normpalette aus Holz lässt sich z. B. mit Hilfe von 4 Keilen und 2 Doppelkeilen eine Palette für den Fasstransport herstellen. Die Keile werden so auf die Palette genagelt, dass sie zwei nebeneinander liegende Mulden bilden, in die zwei Fässer gelegt werden können. Damit ist ein Abrollen der Fässer wirkungsvoll verhindert. Der Nachteil: Diese Paletten dienen nur zum Lagern in Regale. Eine Stapelung übereinander zur Errichtung sicherer Stapel ist nicht möglich, da die Bodenbretter der Paletten auf den zylindrischen Oberflächen der Fässer keinen sicheren Halt finden.