DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.32 - 3.32 Krantransport

Viele Transporte von Blechen, Profilen, Maschinen und Ausrüstungsgegenständen erfolgen im Schiffbau mit Hilfe von Kranen. Hierbei werden häufig schwere und große Lasten in unmittelbarer Nähe von Arbeitsplätzen bewegt. Nicht selten werden dazu mehrere Krane an einer Last gemeinsam angeschlagen, um beispielsweise Bauteile auszurichten oder Schiffssektionen zu drehen.

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Maschinenverordnung (9. ProdSV)

  • DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane"

  • Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 "Befähigte Personen"

ccc_3649_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 209-012 "Kranführer"

  • DGUV Grundsatz 309-001 "Prüfung von Kranen"

  • DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern"

ccc_3649_27.jpgGefährdungen

Bekannte Ursachen für Unfälle bei Kranarbeiten sind:

  • Herabfallen oder ungewollte Lageveränderungen der Last durch:

    • unzureichende Berücksichtigung des Lastschwerpunkts,

    • Reißen oder Verrutschen von Anschlagmitteln,

    • unbeabsichtigtes Lösen kraftschlüssiger Lastaufnahmemittel wie Hebeklemmen, Magnet- oder Vakuumheber,

    • Versagen von Transport- und Anschlagpunkten (z. B. Wendeaugen).

  • Zusammenstoß zweier Krane

  • Überlastung oder Umstürzen von Kranen insbesondere beim Entladen von Wasserfahrzeugen, beim kombinierten Einsatz von Land- und Schwimmkranen oder beim Wenden von Sektionen

  • Quetschen von Personen beim Verfahren des Krans

  • Umstoßen von Bauteilen durch die Last oder das Verhaken von Anschlag-/Lastaufnahmemitteln

  • Umstürzen der Last beim Absetzen

  • Herabfallende Teile, besonders beim Drehen von Sektionen

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen
  • Sorgen Sie für geeignete Kommunikationsmittel zwischen den Transportbeteiligten. Sprechfunkverbindungen sind hier Stand der Technik.

ccc_3649_30.jpgTipp: Formschlüssiges Anschlagen der Last ist vorzuziehen. Transporte mit kraftschlüssigen Lastaufnahmemitteln dürfen nicht über Personen hinweg erfolgen.

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Abb. 64 Kraft- und formschlüssige Lastaufnahme

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Abb. 65 Geprüfte Schweißanschlüsse an einem Transport- und Anschlagpunkt

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Abb. 66 Maximale Traglasten von Kranen

  • Sorgen Sie für eine regelmäßige Instandhaltung Ihrer Krane und veranlassen Sie die regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen.

  • Schulen Sie Ihre Kranführer und Kranführerinnen, beauftragen Sie sie schriftlich und sorgen Sie für ihre regelmäßige Unterweisung.

  • Unterweisen Sie auch Anschläger und Anschlägerinnen in der Auswahl und Handhabung der Anschlagmittel (siehe Kapitel 3.33 "Anschlagen von Lasten").

  • Legen Sie die zulässige Belastung sowie Montage- und Prüfvorgaben für geschweißte Transport- und Anschlagpunkte (z. B. Wendeaugen) sowie deren Unterbauten fest.

ccc_3649_30.jpgTipp: In der Praxis hat es sich bewährt, die halbe Streckgrenze des verwendeten Werkstoffs für den rechnerischen Nachweis zugrundezulegen und die Schweißnähte mit Farbeindring- oder Magnetpulververfahen auf Risse zu prüfen. Fordern Sie bei Zulieferteilen gegebenenfalls die Prüfprotokolle der Versandfirma bereits mit der Auftragsvergabe an.

  • Planen Sie den Transport großer und/oder schwerer Bauteile im Vorfeld und erstellen Sie schriftliche Transportanweisungen/Takelpläne. Hierbei sind die maximalen Traglasten der beteiligten Krane sowie die Eigengewichte der losen Lastaufnahmemittel besonders zu berücksichtigen.

  • Bestimmen Sie einen geeigneten Transportverantwortlichen/eine geeignete Transportverantwortliche mit Weisungsbefugnis.

  • Sorgen Sie für freie Transportwege und veranlassen Sie die Verwendung von Führungsleinen beim Transport großer Bauteile.

  • Stellen Sie ausreichend große und tragfähige Ablageflächen zur Verfügung.

  • Beim Be- und Entladen von Wasserfahrzeugen sind aufgrund deren Eigenbewegung sowie der häufig ungesicherten Absturzkanten zum Wasser besondere Maßnahmen zu treffen:

    • Wellenschlag durch passierenden Schiffsverkehr beachten.

    • Koordination mit der Schiffsführung

    • PSA gegen Ertrinken an Absturzkanten zum Wasser verwenden.

  • Legen Sie maximal zulässige Windgeschwindigkeiten für Kranarbeiten im Außenbereich fest und berücksichtigen Sie dabei die aktuelle Wetterentwicklung.

  • Vor Arbeitsbeginn muss der Kranführer oder die Kranführerin eine Funktionsprüfung des Krans durchführen; über Mängel ist umgehend der oder die Vorgesetzte zu informieren.

  • Lasten dürfen nicht über Personen hinweggeführt werden; Personen müssen aus dem vorgesehenen Fahrweg gewiesen werden.

  • Lassen Sie die Ablageplätze vor dem Transport vorbereiten, um unnötige Arbeiten unter schwebenden Lasten zu vermeiden.

  • Anschläger und Anschlägerinnen müssen persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung benutzen.

ccc_3649_30.jpgTipp: Sorgen Sie bei Dämmerung und Dunkelheit für eine ausreichende Beleuchtung und statten Sie Ihre Beschäftigten mit Warnschutzkleidung aus.

  • Die Kommunikation zwischen den anschlagenden/einweisenden Personen und dem Kranführer oder der Kranführerin muss eindeutig sein, beim Einsatz betriebsfremder Mobil- oder Schwimmkrane haben die Beteiligten eindeutige Signale vor Transportbeginn abzustimmen.