Abschnitt 48 BGV D36 DA - Zu § 19 Abs. 2 und 3:
Schäden können je nach Werkstoff z. B. durch Witterungseinflüsse, sonstige Feuchtigkeits- und Temperatureinflüsse, Säure- und Laugeneinwirkungen eintreten.
Schäden können je nach Werkstoff z. B. durch Witterungseinflüsse, sonstige Feuchtigkeits- und Temperatureinflüsse, Säure- und Laugeneinwirkungen eintreten.