TRGL 133 - TR Gashochdruckleitungen 133

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Abschnitt 2 TRGL 133 - Werkstoffe (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

2.1 Werkstoffe für Flansche

Es sind Stahl- oder Stahlgußflansche aus beruhigten Stählen mit gewährleisteter Kerbschlagzähigkeit zu verwenden, die nach AD-Merkblatt W 13 bzw. W 5 zulässig sind. Sind für besondere Verwendungszwecke z.B. warmfeste, kaltzähe oder austenitische Stähle erforderlich, ist die Wahl entsprechend den AD-Merkblättern zu treffen.

2.2 Werkstoffe für Dichtungen

Es sind Dichtungswerkstoffe zu verwenden, die ausreichend beständig gegenüber dem Fördermedium sind. Für It-Dichtungen gilt DIN 3535 Teil 4,- erforderlichenfalls ist die dort festgelegte Gasdurchlässigkeit weiter einzuschränken.

2.3 Werkstoffe für Schrauben und Muttern

Es sind nach AD-Merkblatt W7 zulässige Werkstoffe zu verwenden.