TRGL 511 - TR Gashochdruckleitungen 511

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Abschnitt 2 TRGL 511 - Anzeigeunterlagen (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

2.1 Allgemeine Angaben

2.1.1 Name und Geschäftssitz des Errichters

2.1.2 Zweck der Gashochdruckleitung (§ 1 der Verordnung)

2.1.3 Bezeichnung und Beschreibung des Fördermediums nach physikalischen und chemischen Eigenschaften, insbesondere hinsichtlich der Gefährlichkeit (§ 2 der Verordnung)

2.1.4 Länge, Durchmesser und Druck der Gashochdruckleitung, Breite des Schutzstreifens (§ 1, § 5 Abs. 4 der Verordnung)

2.1.5 Standorte der Betriebsleitung, Betriebszentrale, Betriebsstellen, Verdichter- bzw. Pumpenstationen, Verteiler-, Abzweig- und Übergabestationen, Absperrorgane (Schieber), Regel- und Meßanlagen (§ 2 Abs. 2 der Verordnung)

2.2 Angaben zum Trassenverlauf

2.2.1 Trassenbeschreibung

2.2.2 Übersichtspläne im Maßstab 1 : 100000 oder größer, falls erforderlich

2.2.3 Übersichtspläne im Maßstab 1 : 25000 oder 1 : 15000) (topographische Karten), soweit erforderlich 1 : 5000

2.2.4 In die Pläne nach Nummer 2.2.3 sind der Trassenverlauf mit Entfernungsangaben, die in Nummer 2.1.5 genannten Stationen und Anlagen sowie Parallelführungen mit anderen Fernleitungen und Hochspannungsleitungen einzutragen.

2.3 Technische Angaben

2.3.1 Anlagen- und Betriebsbeschreibungen mit schematischen Darstellungen

2.3.2 Berechnung der Gashochdruckleitung

2.3.2.1 Angaben über maximale Druckbeanspruchungen unter Berücksichtigung der stationären und nichtstationären Betriebszustände einschließlich der anzunehmenden Betriebsstörungen und über statische, dynamische und thermische Zusatzbeanspruchungen

2.3.2.2 Festigkeitsberechnung

2.3.3 Drucktragende Rohre, Formstücke und sonstige Leitungsteile

2.3.3.1 Konstruktion, Abmessung und gegebenenfalls Angabe der Wirkungsweise

2.3.3.2 Werkstoff

2.3.3.3 Herstellungsart

2.3.3.4 Prüfung und Kennzeichnung

2.3.4 Korrosionsschutzmaßnahmen (Schutz gegen Außen- und Innenkorrosion)

2.3.5 Verdichter bzw. Pumpen und zugehörige Anlageteile

2.3.6 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, soweit sie für die Sicherheit der Fernleitung von Bedeutung sind, Wirkschaltpläne, Notstromversorgung

2.3.7 Blitzschutz- und Erdungsanlagen

2.4 Angaben über den Bau und die Verlegung

2.4.1 Art und Ausführung der Rohrverbindungen

2.4.2 Herstellung von Bogen auf der Baustelle

2.4.3 Art der Verlegung

2.4.3.1 Unterirdische Verlegung: Rohrgraben, Rohrbettung, Erdüberdeckung

2.4.3.2 Oberirdische Verlegung: Rohrstützen, Rohrbrücken

2.4.4 Maßnahmen gegen besondere Geländeeinflüsse

2.4.5 Kreuzungen mit klassifizierten Straßen, Eisenbahnlinien, Wasserstraßen und bedeutenden oberirdischen Gewässern, Prinzipzeichnungen

2.4.6 Kreuzungen und Parallelführungen mit anderen Rohrleitungen und elektrischen Leitungen, Prinzipzeichnungen

2.4.7 Kennzeichnung des Verlaufs der Fernleitung im Gelände

2.5 Angaben über die Prüfung während des Baues und der Verlegung

2.5.1 Art und Umfang von Verfahrensprüfungen sowie der Werkstoff- und Schweißnahtprüfungen (zerstörungsfreie Prüfungen, Prüfungen von Testnähten)

2.5.2 Art und Umfang der Aufsicht bei den Verlegearbeiten

2.5.3 Art und Umfang der Prüfungen des passiven Korrosionsschutzes

2.5.4 Art und Durchführung der Druckprüfung

2.6 Angaben über die Sicherheitseinrichtungen

2.6.1 Beschreibungen und erforderlichenfalls Zeichnungen der für den sicheren Betrieb der Gashochdruckleitung vorgesehenen Einrichtungen mit Angabe der Wirkungsweise anhand eines Betriebsschemas

2.6.1.1 Sicherheitseinrichtungen

2.6.1.2 Fernwirkeinrichtungen, Fernüberwachungseinrichtungen

2.6.1.3 Fernmeldeeinrichtungen

2.6.2 Sicherheitsvorkehrungen nach Nummer 6 des Anhanges zur Verordnung

2.7 Angaben über den Betrieb und die Überwachung

2.7.1 Betriebsorganisation, Betriebspersonal

2.7.2 Programm über die Inbetriebnahme der Gashochdruckleitung

2.7.3 Art und Umfang der betrieblichen Überwachungsmaßnahmen

2.7.4 Maßnahmen in Schadensfällen, Bereitschaftsdienste

2.7.5 Alarm-, Material- und Einsatzplan zur Schadensbekämpfung (betrieblicher Schadensabwehrplan)

2.7.6 Vorgesehene betriebliche Aufzeichnungen (z.B. über Betriebsvorgänge, Wartungs-, Instandhaltungs- und Überwachungsmaßnahmen)

2.8 Ausnahmen, Abweichungen

2.8.1 Ausnahmen von den Vorschriften des Anhanges zur Verordnung (§ 3 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung)

2.8.2 Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 3 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung)