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Anhang 3 - Bauliche Anforderungen an Gehege in Abhängigkeit vom Risikopotenzial

  • Das Risikopotenzial des Tierbestandes ist nach den aktuellen Erkenntnissen der Tiergärtnerei zu ermitteln.

  • Nach dem ermittelten Risikopotenzial ist die erforderliche Sicherheitsstufe (sichere Gestaltung der Gehege) zu bestimmen.

  • Die folgende Zuordnung gefährlicher oder besonders gefährlicher Tiere zu den Sicherheitsstufen hat beispielhaften Charakter

Gehege der Sicherheitsstufe IIIGehege der Sicherheitsstufe IIGehege der Sicherheitsstufe IGehege der Sicherheitsstufe A (Aquarien)Gehege der Sicherheitsstufe T (Terrarien)Gehege der Sicherheitsstufe D (Durchfahrgehege)
Säugetiere
  • Menschenaffen und männliche Paviane

  • Großbären

  • alle Großkatzen (außer Geparde)

  • Fleckenhyänen

  • Bullen von großen Robben in Einzelfällen

  • Elefantenbullen

Säugetiere
  • Affen ab Makakengröße

  • Großhirsche

  • Geparde

  • Kleinkatzen in Einzelfällen

  • Wölfe, afrikanische Wildhunde

  • große Robben (Klappmützen, Seeelefanten)

  • Elefanten

  • Einzeltiere (besonders männliche)*

Säugetiere
Großhirsche (großflächige Wildgehege)
Vögel
  • Harpyie, Strauße, Kasuare

  • männliche Nandus und männliche Emus in Einzelfällen"

Fische
  • aquatische Gifttiere (inkl. Wirbellose)

  • Haie (ab ca. 1 m Länge)

  • Steinfische

  • alle Fischarten, die stark elektrische Felder erzeugen

  • Rotfeuerfische

Reptilien
  • Giftschlangen, Riesenschlangen (ab ca. 3 m Länge)

  • Krustenechsen

  • große Warane, Krokodile (ab ca. 2 m Länge)

Wirbellose
  • Skorpione, Giftspinnen, Skolopender

Gilt für alle gefährlichen und besonders gefährlichen Tiere

bei: pferdeartigen Tieren, Tapiren, Nashörnern, Schweinearten, Flusspferden, Alt- und Neuweltkamelen, Hirschen, Giraffen, Antilopen, Rindern