Anhang 3 - Bauliche Anforderungen an Gehege in Abhängigkeit vom Risikopotenzial
Das Risikopotenzial des Tierbestandes ist nach den aktuellen Erkenntnissen der Tiergärtnerei zu ermitteln.
Nach dem ermittelten Risikopotenzial ist die erforderliche Sicherheitsstufe (sichere Gestaltung der Gehege) zu bestimmen.
Die folgende Zuordnung gefährlicher oder besonders gefährlicher Tiere zu den Sicherheitsstufen hat beispielhaften Charakter
Gehege der Sicherheitsstufe III | Gehege der Sicherheitsstufe II | Gehege der Sicherheitsstufe I | Gehege der Sicherheitsstufe A (Aquarien) | Gehege der Sicherheitsstufe T (Terrarien) | Gehege der Sicherheitsstufe D (Durchfahrgehege) |
---|---|---|---|---|---|
Säugetiere
| Säugetiere
| Säugetiere Großhirsche (großflächige Wildgehege) Vögel
| Fische
| Reptilien
| Gilt für alle gefährlichen und besonders gefährlichen Tiere |
bei: pferdeartigen Tieren, Tapiren, Nashörnern, Schweinearten, Flusspferden, Alt- und Neuweltkamelen, Hirschen, Giraffen, Antilopen, Rindern