DGUV Information 208-048 - Sicherung palettierter Ladeeinheiten

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Stapelbehälter

Stapelbehälter sind Behälter, deren Aufbauten mit dem Unterbau fest verbunden sind, z. B. Boxpaletten, Stapelwannen und Stapelkästen.

Boxpaletten haben sowohl tragende als auch umschließende Funktionen. Sie sind stapelfähig und bieten den eingelagerten, nicht stapelfähigen Stückgütern Schutz gegen mechanische Beschädigungen. Die Wände von Boxpaletten können fest, abnehmbar oder abklappbar sein und aus geschlossenen Blechen, Stäben oder Gittern bestehen. Boxpaletten mit Wänden aus Gittern werden als Gitterboxpaletten bezeichnet (siehe Abbildung 25).

Boxpaletten werden meistens für Güter verwendet, die

  • durch ihre Form nicht stapelfähig sind oder

  • nur unter erheblichem Aufwand zu tragfähigen Einheiten zusammengefasst werden können oder

  • wegen starker Elastizität oder mangelnder Festigkeit keine tragfähige Ladeeinheit ergeben.

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Abb. 25 Nicht stapelfähige Güter können in Gitterboxpaletten zu Ladeeinheiten zusammengefasst werden; hier mit einem "Erhöhungsrahmen".