TRGS 906 - TR Gefahrstoffe 906

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Abschnitt 2 TRGS 906 - Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 2 Absatz 3 Nummer 4 der Gefahrstoffverordnung

BezeichnungHinweise *
Herstellung von Auramin1.
Tätigkeiten, bei denen die betreffenden Arbeitnehmer polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ausgesetzt sind, die in Steinkohlenruß, Steinkohlenteer oder Steinkohlenpech vorhanden sind.2.;
s. auch TRGS 551
Tätigkeiten, bei denen die betreffenden Arbeitnehmer Staub, Rauch oder Nebel beim Rösten oder bei der elektrolytischen Raffination von Nickelmatte ausgesetzt sind.3.
Starke-Säure-Verfahren bei der Herstellung von Isopropylalkohol4.
Tätigkeiten, bei denen die betreffenden Arbeitnehmer Hartholzstäuben ausgesetzt sind.5.;
siehe auch Anhang; s. auch TRGS 553
Tätigkeiten, bei denen aufgrund eines Arbeitsverfahrens eine Exposition gegenüber Quarzfeinstaub besteht.6.; a);
s. auch TRGS 559
Tätigkeiten, bei denen dermale Exposition gegenüber Mineralölen besteht, die zuvor in Verbrennungsmotoren zur Schmierung und Kühlung der beweglichen Teile des Motors verwendet wurden.7.
Tätigkeiten, bei denen eine Exposition gegenüber Dieselmotoremissionen besteht.8.; s. auch TRGS 554

die Ziffern und Buchstaben in der Spalte Hinweise bedeuten:

1-x:lfd. Nr. nach Anhang I der RL 2004/37/EG;
a):Begründungen zur Bewertung dieser Tätigkeiten oder Verfahren wurden vom AGS erarbeitet und sind zugänglich als Bekanntmachungen des AGS unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/Begruendungen-905-906.html