Abschnitt 2 TRGS 906 - Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 2 Absatz 3 Nummer 4 der Gefahrstoffverordnung
Bezeichnung | Hinweise * |
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Herstellung von Auramin | 1. |
Tätigkeiten, bei denen die betreffenden Arbeitnehmer polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ausgesetzt sind, die in Steinkohlenruß, Steinkohlenteer oder Steinkohlenpech vorhanden sind. | 2.; s. auch TRGS 551 |
Tätigkeiten, bei denen die betreffenden Arbeitnehmer Staub, Rauch oder Nebel beim Rösten oder bei der elektrolytischen Raffination von Nickelmatte ausgesetzt sind. | 3. |
Starke-Säure-Verfahren bei der Herstellung von Isopropylalkohol | 4. |
Tätigkeiten, bei denen die betreffenden Arbeitnehmer Hartholzstäuben ausgesetzt sind. | 5.; siehe auch Anhang; s. auch TRGS 553 |
Tätigkeiten, bei denen aufgrund eines Arbeitsverfahrens eine Exposition gegenüber Quarzfeinstaub besteht. | 6.; a); s. auch TRGS 559 |
Tätigkeiten, bei denen dermale Exposition gegenüber Mineralölen besteht, die zuvor in Verbrennungsmotoren zur Schmierung und Kühlung der beweglichen Teile des Motors verwendet wurden. | 7. |
Tätigkeiten, bei denen eine Exposition gegenüber Dieselmotoremissionen besteht. | 8.; s. auch TRGS 554 |
die Ziffern und Buchstaben in der Spalte Hinweise bedeuten:
1-x: | lfd. Nr. nach Anhang I der RL 2004/37/EG; |
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a): | Begründungen zur Bewertung dieser Tätigkeiten oder Verfahren wurden vom AGS erarbeitet und sind zugänglich als Bekanntmachungen des AGS unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/Begruendungen-905-906.html |