DGUV Information 209-035 - Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 8.5 - 8.5 Maßnahmen gegen Absturz

An erhöhten Arbeitsplätzen müssen Maßnahmen gegen Absturz getroffen werden, zum Beispiel durch Geländer, Auskleidungen von Bodenöffnungen und Anlagenbereichen. Um den Transport von Werkstücken nicht zu behindern, kann es aber erforderlich sein, auf Geländer teilweise oder sogar vollständig zu verzichten. In diesen Fällen muss die Absturzgefahr durch andere Maßnahmen verringert werden, zum Beispiel durch Vergrößerung der Standfläche, durch Fangnetze oder durch Holme als Warnung vor der Absturzkante.

Richten Sie für Instandhaltungs- und Entstörarbeiten sichere Zugänge und Standplätze ein.

Darüber hinaus muss der Standplatz in der Weise ausgeführt sein, dass Werkzeuge, Schrauben und Ähnliches abgelegt werden können, ohne vom Standplatz herunterzufallen.

ccc_1667_as_72.jpg

Abb. 54
Netz als Absturzsicherung an erhöhten Stapelbereichen

ccc_1667_as_73.jpg
ccc_1667_as_11.jpgVerrutschsichere Einlegebretter für Werkzeugwechsel
ccc_1667_as_12.jpgSitzkissen
ccc_1667_as_13.jpgÖffnungen für Entsorgung Spaner

Abb. 55
Eingerichteter Standplatz zum Werkzeugwechsel an einem Spaner