TRAC 201 - TR Acetylenanlagen 201

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Abschnitt 6 TRAC 201 - Herstellung (1)

6.1 Für die Herstellung der Entwickler sind die AD-Merkblätter der Reihe H zu berücksichtigen.

6.2 Schweißarbeiten müssen durch noch DIN 8560 geprüfte Schweißer unter Überwachung durch sachkundiges Aufsichtspersonal ausgeführt werden.

6.3 Entwickler müssen gegen Außenkorrosion geschützt sein, bei F-, L-, M- und I-Entwicklern durch Feuerverzinken oder ein gleichwertiges Verfahren.

6.4 (1) Jeder Entwickler muß an gut sichtbarer Steile mit einem dauerhaften Fabrikschild versehen sein.

(2)Das Fabrikschild muß mit dem Entwickler fest verbunden sein, z.B. durch Nieten oder Löten.

(3)Das Fabrikschild muß folgende Angaben enthalten:

Hersteller oder Herstellerzeichen
Typenbezeichnung
Baujahr
Herstellnummer
Dauerleistung
Carbidfüllung
Carbidkörnung
höchstzulässiger Betriebsüberdruck
gegebenenfalls Bauartzulassungskennzeichen

(4) Das Fabrikschild oder ein besonderes Schild muß ferner folgende Angaben enthalten:

Bei L-Entwicklern:"Keine Druckluft, keinen Sauerstoff verwenden"
Bei Sf-Entwicklern:"Fahrbare Anlage. Nur im Freien oder in Entwicklerräumen betreiben!"

Bei räumlich getrennt aufgestellten Anlagenteilen von Entwicklern (z.B. Gassammlern):

Bestandteil des Acetylenentwicklers:

Typenbezeichnung
Herstellnummer
gegebenenfalls Bauartzulassungskennzeichen

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)