DGUV Information 213-523 - Verfahren zur Bestimmung von N-Nitrosaminen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Bestimmungsgrenze

Die Bestimmungsgrenzen wurden nach DIN 32645 [3] ermittelt. Die Zahlenwerte wurden auf der Grundlage einer äquidistanten 10-Punkt-Kalibrierung über eine Zehnerpotenz im unteren Arbeitsbereich ermittelt. Die Bestimmungsgrenzen für N-Nitrosopiperidin und N-Nitrosomorpholin wurden in Anlehnung an die Leerwertmethode ermittelt.

Die berechneten absoluten Bestimmungsgrenzen pro Kartusche liegen bei allen N-Nitrosaminen zwischen 0,0001 und 0,004 µg/l. Dies entspricht bei einem Probeluftvolumen von 400 l und einem Desorptionsvolumen von 1 ml relativen Bestimmungsgrenzen von 0,0003 bis 0,010 µg/m3. Die Bestimmungsgrenzen wurden für alle N-Nitrosamine einheitlich auf 0,010 µg/m3 festgelegt.