Abschnitt 9 TRGL 101 - Arbeitsschutz (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Beim Bau und Betrieb sowie bei der Überwachung und Instandhaltung der Gashochdruckleitung sind die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.