DGUV Information 202-005 - Kindertagespflege - damit es allen gut geht Ratgeber für Tagespflegepersonen

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Abschnitt 4.11 - 4.11 Einrichtungsgegenstände

Im Aufenthaltsbereich der Kinder vorhandene Einrichtungsgegenstände (z. B Möbel) sollten keine scharfen oder spitzen Ecken und Kanten aufweisen. Eine solche Gefahrenstelle kann beispielsweise durch den Einsatz von Kunststoff- oder Schaumstoffaufsätzen gesichert werden. Glastische, Vitrinen und ähnliche Möbelstücke sollten aus bruchsicherem Material bestehen oder für Kinder nicht zugänglich sein.

Möbel wie z. B Regale oder Kommoden, die zum Klettern verleiten können, sind an der Wand zu befestigen. Denken Sie ebenfalls daran, Schubladen an Schränken und Kommoden gegen Herausfallen zu sichern.

Es ist sinnvoll, auf herabhängende Tischdecken zu verzichten, denn daran ziehen sich kleine Kinder gerne hoch.

Türen und deren Nebenschließkanten erweisen sich als potentielle Quetschstellen. So ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich, wenn sich mehrere Kinder an einer Tür aufhalten. Im Einzelfall ist die Sicherung der Nebenschließkante durch z. B das Anbringen einer flexiblen Fingerschutzleiste sinnvoll. Türstopper können dazu beitragen, dass Kinder sich nicht an schließenden Türen quetschen können.

Es ist nicht auszuschließen, dass Kinder in eine Waschmaschine oder einen Trockner klettern, um sich zu verstecken. Aus diesem Grund sollten Trommeln nach dem Wasch- und Trockengang immer verschlossen werden. Als optimale Schutzmaßnahme gilt die Aufstellung der Waschmaschine und des Trockners in einem für die Kinder unzugänglichen Raum.