DGUV Information 208-056 - Kamera-Monitor-Systeme zur Überwachung fahrerkabinengesteuerter Hubladebühnen für Güter

Abschnitt 2.7 - 2.7 Anforderungen an eine selbsttätige Fehleraufdeckung

Hinweis: Anforderungen bzgl. der funktionalen Sicherheit finden sich in folgenden Referenzen: ISO/FDIS 16505 Kap. 6.11 "Failure behaviour" und Kap. 8 "Functional safety"/EU-Regelung 46, Annex 12, Appendix 13 "safety aspects of CMS"/ISO 16001 Kap. 3.5 "self-testing" und 4.6 "operational integrity"/ISO 16505 Kap. 6.9 "selftest" und.8 "Functional safety"

IDAttributAnforderungPrüfung/Nachweis anhand:
2.7.1MussMit Aktivierung des KMS muss die Kamera-Monitor-Funktion (technisch unterstützt und bei manueller Kontrolle durch die Bedienperson1) überprüft werden; bspw. mittels:
  • Testbild (geeignet zur Bewertung von Helligkeit, Kontrast, Farbwiedergabe) für 5 - 10 s oder mittels

  • Livebilddarstellung mit Einblendung eines Dialogs zur Kontrolldurchführung (Bewertung des Kamerabildes); optional mit Bestätigungsfunktion; z. B. mittels Taste

  1. 1

    Betriebsanleitung

Pflichtenheft

-----------------------------
Dialog auch im Testbild sinnvoll
2.7.2SollIn der Software von KMS sollen die Maßnahmen zur Fehlererkennung: Plausibilitätsprüfungen und Bedingungen/Zusicherungen1 realisiert sein.
  1. 1

    z. B. Vor-/Nachbedingungen für den Programmfortschritt; s. bspw. IEC 61508-3

Pflichtenheft, Techn. Dokumente
2.7.3MussKurzschluss/Querschluss und Drahtbruch/Unterbrechung auf Signalleitungen und Versorgungsleitungen müssen erkannt werden bzw. sich ein definiertes, reproduzierbares Ausfallverhalten einstellen.Pflichtenheft, Techn. Dokumente, Baumuster
2.7.4SollLogik-/Verarbeitungseinheiten von KMS sollen mittels
  • zeitlicher Ablaufüberwachung (Watchdog) oder

  • logischer Ablauf-/Programmlaufüberwachung

diagnostiziert werden.
Pflichtenheft, Techn. Dokumente
2.7.5MussMit Aktivierung des KMS oder längstens nach der Wiederholrate gemäß 2.6.6 ist eine Datenprüfung für Programmdaten, Konfigurationsdaten und relevante Speicher(bereiche) und Register durchzuführen.Pflichtenheft, Techn. Dokumente
2.7.6MussFür digitale Nachrichten (Nutzdaten und Adressdaten in Datenübertragungssystemen, Netzwerken bzw. Bussystemen) müssen Datensicherungen z. B. mittels CRC/Signaturen1 und eine zeitliche Überwachung der Datenübertragung verwendet werden.
  1. 1

    Die Wirksamkeit des Parity-Bit-Verfahrens wird als unzureichend erachtet.

Pflichtenheft, Techn. Dokumente
2.7.7MussVom KMS muss sichergestellt sein, dass beide Kamerabilder gleichzeitig auf dem Monitor wiedergegeben werden. Pflichtenheft, Techn. Dokumente
2.7.8MussVom KMS muss sichergestellt sein, dass beide Kamerabilder auf dem Monitor an der korrekten Stelle und in der korrekten Bildgröße wiedergegeben werden.Pflichtenheft, Techn. Dokumente
2.7.9MussVom KMS muss sichergestellt sein, dass zu jeder Zeit nicht aktuelle Kamerabilder auf dem Monitor aufgedeckt werden; somit der Fehler verzögertes und "eingefrorenes" Kamerabild erkannt ist.Pflichtenheft, Techn. Dokumente
2.7.10MussSolange ein Systemfehlerzustand vorliegt, dürfen keine anderen als Fehleranzeigen an die Bedienperson gegeben werden. Dies ist, um Annahmen, der ordnungsgemäße Zustand sei noch gegeben, zu vermeiden.Pflichtenheft, Baumuster
2.7.11MussFür eine Konfiguration/Parametrierung des KMS zur Inbetriebnahme mit externen Geräten (Laptop o. Ä.) müssen geeignete Verfahren zur Anwendung kommen, die die Integrität konfigurierter Daten/Parameter gewährleisten, z. B. gesicherte Datenhaltung, Datensicherung bei Übertragung/ Download, Plausibilitätsprüfungen, Wertebereichsprüfungen, Rückübertragung mit EingabebestätigungPflichtenheft, Techn. Dokumente Baumuster