Abschnitt 2.7 - 2.7 Anforderungen an eine selbsttätige Fehleraufdeckung
Hinweis: Anforderungen bzgl. der funktionalen Sicherheit finden sich in folgenden Referenzen: ISO/FDIS 16505 Kap. 6.11 "Failure behaviour" und Kap. 8 "Functional safety"/EU-Regelung 46, Annex 12, Appendix 13 "safety aspects of CMS"/ISO 16001 Kap. 3.5 "self-testing" und 4.6 "operational integrity"/ISO 16505 Kap. 6.9 "selftest" und.8 "Functional safety"
ID | Attribut | Anforderung | Prüfung/Nachweis anhand: |
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2.7.1 | Muss | Mit Aktivierung des KMS muss die Kamera-Monitor-Funktion (technisch unterstützt und bei manueller Kontrolle durch die Bedienperson1) überprüft werden; bspw. mittels:
| Pflichtenheft ----------------------------- Dialog auch im Testbild sinnvoll |
2.7.2 | Soll | In der Software von KMS sollen die Maßnahmen zur Fehlererkennung: Plausibilitätsprüfungen und Bedingungen/Zusicherungen1 realisiert sein.
| Pflichtenheft, Techn. Dokumente |
2.7.3 | Muss | Kurzschluss/Querschluss und Drahtbruch/Unterbrechung auf Signalleitungen und Versorgungsleitungen müssen erkannt werden bzw. sich ein definiertes, reproduzierbares Ausfallverhalten einstellen. | Pflichtenheft, Techn. Dokumente, Baumuster |
2.7.4 | Soll | Logik-/Verarbeitungseinheiten von KMS sollen mittels
| Pflichtenheft, Techn. Dokumente |
2.7.5 | Muss | Mit Aktivierung des KMS oder längstens nach der Wiederholrate gemäß 2.6.6 ist eine Datenprüfung für Programmdaten, Konfigurationsdaten und relevante Speicher(bereiche) und Register durchzuführen. | Pflichtenheft, Techn. Dokumente |
2.7.6 | Muss | Für digitale Nachrichten (Nutzdaten und Adressdaten in Datenübertragungssystemen, Netzwerken bzw. Bussystemen) müssen Datensicherungen z. B. mittels CRC/Signaturen1 und eine zeitliche Überwachung der Datenübertragung verwendet werden.
| Pflichtenheft, Techn. Dokumente |
2.7.7 | Muss | Vom KMS muss sichergestellt sein, dass beide Kamerabilder gleichzeitig auf dem Monitor wiedergegeben werden. | Pflichtenheft, Techn. Dokumente |
2.7.8 | Muss | Vom KMS muss sichergestellt sein, dass beide Kamerabilder auf dem Monitor an der korrekten Stelle und in der korrekten Bildgröße wiedergegeben werden. | Pflichtenheft, Techn. Dokumente |
2.7.9 | Muss | Vom KMS muss sichergestellt sein, dass zu jeder Zeit nicht aktuelle Kamerabilder auf dem Monitor aufgedeckt werden; somit der Fehler verzögertes und "eingefrorenes" Kamerabild erkannt ist. | Pflichtenheft, Techn. Dokumente |
2.7.10 | Muss | Solange ein Systemfehlerzustand vorliegt, dürfen keine anderen als Fehleranzeigen an die Bedienperson gegeben werden. Dies ist, um Annahmen, der ordnungsgemäße Zustand sei noch gegeben, zu vermeiden. | Pflichtenheft, Baumuster |
2.7.11 | Muss | Für eine Konfiguration/Parametrierung des KMS zur Inbetriebnahme mit externen Geräten (Laptop o. Ä.) müssen geeignete Verfahren zur Anwendung kommen, die die Integrität konfigurierter Daten/Parameter gewährleisten, z. B. gesicherte Datenhaltung, Datensicherung bei Übertragung/ Download, Plausibilitätsprüfungen, Wertebereichsprüfungen, Rückübertragung mit Eingabebestätigung | Pflichtenheft, Techn. Dokumente Baumuster |