DGUV Regel 101-025 - Richtlinien für tragbare Heftgeräte

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Anschluß von druckluftbetriebenen Heftgeräten

5.2.1 Druckluftbetriebene Heftgeräte dürfen nur an Leitungen angeschlossen werden, bei denen sichergestellt ist, daß ein Überschreiten des zulässigen Betriebsüberdruckes um mehr als 10 % verhindert ist.

Ein Überschreiten des zulässigen Betriebsüberdruckes ist z. B. durch einen in die Druckluftleitung eingebauten Druckminderer mit nachgeschaltetem oder eingebautem Sicherheitsventil verhindert.

5.2.2 Sauerstoff und brennbare Gase dürfen als Energiequelle für druckluftbetriebene Heftgeräte nicht verwendet werden.