Abschnitt 5.2 - 5.2 Anschluß von druckluftbetriebenen Heftgeräten
5.2.1 Druckluftbetriebene Heftgeräte dürfen nur an Leitungen angeschlossen werden, bei denen sichergestellt ist, daß ein Überschreiten des zulässigen Betriebsüberdruckes um mehr als 10 % verhindert ist.
Ein Überschreiten des zulässigen Betriebsüberdruckes ist z. B. durch einen in die Druckluftleitung eingebauten Druckminderer mit nachgeschaltetem oder eingebautem Sicherheitsventil verhindert. |
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5.2.2 Sauerstoff und brennbare Gase dürfen als Energiequelle für druckluftbetriebene Heftgeräte nicht verwendet werden.