Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.14 - 5.14 Lärm- und Gehörschutz

Lärmschwerhörigkeit ist die im Metallbereich häufigste Berufskrankheit. Dies mag daran liegen, dass Lärm meistens nicht wehtut und die Verschlechterung des Hörvermögens sehr schleichend fortschreitet. Doch wenn es erst so weit gekommen ist, dann gibt es kein zurück mehr und auch Hörgeräte sind nur ein schlechter Ersatz für ein gesundes Gehör.

  • Haben Sie geprüft, ob geräuscharme Maschinen oder Arbeitsverfahren verwendet werden können?

  • Wurden - wenn organisatorisch möglich - lärmintensive Maschinen von anderen Arbeitsplätzen getrennt und in anderen Räumen untergebracht?

  • Werden besonders lärmintensive Arbeitsverfahren, z.B. Schleifarbeiten, durch (ggf. bewegliche) Schallschutzwände oder -vorhänge gegen die Umgebung abgeschirmt?

bgi-568_abb35.jpg
  • Stehen zum Reinigen, Kühlen oder Ausblasen von Werkstücken mit Druckluft lärmarme Düsen, z.B. Mehrlochdüsen, zur Verfügung?

  • Ist sichergestellt, dass akustische Gefahrensignale eindeutig wahrgenommen werden können?

  • Sind alle Lärmbereiche deutlich sichtbar durch das Gebotszeichen "Gehörschutz benutzen" gekennzeichnet?

  • Wissen Ihre Mitarbeiter, dass Lärm die Gesundheit gefährdet und eine Lärmschwerhörigkeit nicht heilbar ist?

  • Werden Ihre Mitarbeiter darüber unterwiesen, wie Gehörschutz richtig benutzt wird?

  • Wissen Ihre Mitarbeiter, dass sie in Lärmbereichen Gehörschutz benutzen müssen?

bgi-568_abb36.jpg
  • Werden der Betriebsarzt und Ihre Mitarbeiter in die Auswahl des geeigneten Gehörschutzes eingebunden?

  • Wird bei Ihren Mitarbeitern, die in Lärmbereichen tätig sind, die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung "Lärm" durchgeführt?

  • Haben Sie organisiert, dass Gehörschutz bei Verschleiß oder Verschmutzung immer in ausreichender Anzahl neu zur Verfügung steht und werden die Dichtungskissen von Kapselgehörschützern regelmäßig ausgetauscht?

bgi-568_abb37.jpg
  • Wird das Benutzen des Gehörschutzes von Ihnen und Ihren Führungskräften überprüft und verbindlich eingefordert?

  • Benutzen Sie und Ihre Führungskräfte im Lärmbereich ebenfalls Gehörschutz?

  • Wissen Ihre Mitarbeiter, dass laute Geräusche im Freizeitbereich (laute Musik usw.) ebenfalls zu Hörschäden führen können?

Neulinge, insbesondere jugendliche Auszubildende, wissen häufig nicht, wie schnell das Ohr geschädigt werden kann. Drei bis fünf Minuten schleifen mit einer Flex ohne Gehörschutz reichen bereits aus und das Ohr ist für diesen Tag vollständig "bedient".

Weitere Informationen:

"Einsatz von Gehörschützern" (BGR 194),

"Lärm" (BGI 597-6),

"Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie" (BGI 688)

bgi-568_abb38.jpg