Abschnitt 1 TRG 256 - Geltungsbereich (1)
Diese TRG gilt in Verbindung mit der TRG 250 für die Ausrüstung, die in den TRG 251 bis 255 nicht behandelt ist, und für Einrichtungen am Fahrzeug, die für die Sicherheit der Behälter nun Bedeutung sind.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)