Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1.1 - 1
ALLGEMEINES

1.1
Beteiligung an der Planung von Straßen und Wendeanlagen

Bei der Planung von Straßen und Wendeanlagen ist es unbedingt erforderlich, dass sowohl die kommunalen Abfallwirtschaftbehörden als auch die ausführenden Entsorgungsunternehmen einbezogen werden, da nur diese vertraut sind mit

  • der Vertragsgestaltung zur Abfallsammlung,

  • den geltenden Arbeitsschutzvorschriften,

  • den logistischen Konzepten der Sammlung,

  • den technischen Spezifikationen der Abfallsammelfahrzeuge und

  • den daraus resultierenden Anforderungen an Straßen und Behälterstandplätze.

Aus Arbeitsschutzvorschriften ergibt sich zwingend, dass Behälterstandplätze in sicherheitstechnisch ungeeigneten Straßen nicht mit Abfallsammelfahrzeugen angefahren werden dürfen. Versäumnisse bei der Planung führen zu langfristigen Ärgernissen oder Gefährdungen und ziehen in der Regel hohe Folgekosten nach sich.