Abschnitt 6 - 6 Sicherung gegen Herabfallen der Last
Die Unternehmerinnen und Unternehmer haben durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen und die Anschläger oder Anschlägerinnen haben zu beachten, dass Lastaufnahme- und Anschlagmittel so verwendet werden, dass die Last gegen Herabfallen gesichert ist.