Anlage 7 TRG 404 - Anlagen zum Füllen von Treibgastanks
Alarm- und Gefahrenabwehrplan
Anlage 7(1)(2)
NOTFALL- UND ALARMPLAN | |||||
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Verhalten im Notfall Ruhe bewahren! | |||||
Was ist passiert | |||||
· Leckage | · Brand | · Explosion | · sonst. Ereignis | ||
Inhalt der Meldung | |||||
· WO ist es geschehen? | Ort! | ||||
· WANN ist es geschehen? | Uhrzeit! | ||||
· WIEVIEL Verletzte | Anzahl! | ||||
· WER meldet die Störung? | Name! | ||||
FEUERWEHR | 112 | ||||
POLIZEI | 110 | ||||
UNFALLARZT | . | ||||
UNFALLKRANKENHAUS | . | ||||
SPEZIALKLINIK FÜR VERBRENNUNGEN | . | ||||
Bei Unregelmäßigkeiten ist sofort der Technische Leiter oder dessen Stellvertreter zu informieren | |||||
privat | |||||
Technischer Leiter | . | . | |||
1. Stellvertreter | . | . | |||
2. Stellvertreter | . | . | |||
3. Stellvertreter | . | . | |||
Geschäftsführung | . | . | |||
Sicherheitsfachkraft | . | . | |||
Flüssiggasversorgungs- unternehmen | . | . | |||
Deutsche Bahn AG | . | . | |||
Nachbarunternehmen | . | . | |||
Zuständige Aufsichtsbehörde | . | . | |||
Genehmigungsbehörde | . | . | |||
TÜV | . | . | |||
Sammelpunkt im Notfall: | Stand: |
Gefahrenabwehrplan für eine Flüssiggasanlage
Maßnahmen bei Brandeinwirkung auf Behälter | |
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NOT-AUS drücken! | |
Sofort Maßnahmen gemäß Alarmplan ergreifen | |
Sperrung und Räumung der Schadstelle veranlassen | |
Freie Behälterflächen gleichmäßig mit Wasser kühlen, um Druckanstiege zu verhindern | |
Ausblaseleitung der Sicherheitsventile aus ausreichender Entfernung beobachten (Gefahr von Stichflammenbildung): | |
Anweisung für nicht beteiligte Personen | |
Sofort den Gefahrenbereich verlassen | |
Maßnahmen bei Verbrennungen und Erfrierungen | |
Brennende Kleidung durch Wasser oder Rollen des Verletzten löschen | |
Kleidung im Bereich von Verbrennungen entfernen. Nicht wegreißen, wenn Kleidung festklebt | |
Gliedmaßen sofort in fließend kaltes Wasser tauchen | |
Verbrannte Körperteile in Brandwundenverbandtücher oder sauberes Leintuch einhüllen. Mit Decke vor Wärmeverlust schützen | |
Maßnahmen bei Leckagen ohne Entzündung | |
NOT-AUS drücken! | |
Sofort Maßnahmen gemäß Alarmplan ergreifen | |
Alle Zündquellen sofort abstellen | |
Sperrung und Räumung der Schadstelle veranlassen. Ausbreitung des Gases mit großen Mengen Wasser verhindern (Wasservorhang bilden). | |
Schutzhandschuhe tragen. Hautkontakt bei Flüssigphase vermeiden. Flüssigphase an weißem Nebel erkennbar | |
Leckstelle Flüssigphase mit in Wasser getränkten Tüchern abdichten. Leckstelle Gasphase mit Holzdorn provisorisch abdichten | |
Tieferliegende Räume, Licht-, Luftschächte und Kanaleinläufe gegen Gaseintritt schützen (z.B. mit Sand). Nicht betreten! Erstickungsgefahr! Flüssiggas ist schwerer als Luft | |
Maßnahmen bei Leckagen mit Entzündung | |
NOT-AUS drücken! | |
Sofort Maßnahmen gemäß Alarmplan ergreifen | |
Sperrung und Räumung der Schadstelle veranlassen | |
Entstehungsbrände mit Feuerlöscher bekämpfen. Flamme in gefahrlose Richtung ablenken |
Auf § 4 Abs. 3 Druckbehälterverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)