TRGL 242 - TR Gashochdruckleitungen 242

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Abschnitt 4 TRGL 242 - Zerstörungsfreie Prüfung der Schweißverbindungen (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

4.1 (1) Die auf der Baustelle hergestellten Schweißverbindungen sind zerstörungsfrei zu prüfen. Die Art der zerstörungsfreien Prüfung und der Beurteilungsmaßstab richten sich nach den AD-Merkblättern der Reihe HP.

(2) Der Prüfumfang richtet sich nach

  • Werkstoff,

  • Wanddicke,

  • Schweißverfahren,

  • Gefährdungsgrad (Fördermedium, Energieinhalt, Umgebungsverhältnisse),

  • Verlegungsverhältnissen.

Ergeben sich hieraus keine besonderen Anforderungen, sind im allgemeinen 10 % der Baustellennähte zerstörungsfrei zu prüfen.

(3) Werden Fehler festgestellt, die ein Erneuern von Schweißverbindungen erfordern, ist der Prüfumfang entsprechend zu erhöhen.

4.2 Als zerstörungsfreie Prüfverfahren sind die Durchstrahlungsprüfung, die Ultraschallprüfung oder die Oberflächenrißprüfung einzusetzen. Laßt die Art der Schweißverbindung und des verschweißten Werkstoffes nach der Prüfung mit nur einem der Verfahren keine gesicherte Aussage über die Güte der Schweißverbindung zu, sind mehrere Verfahren in sinnvoller Kombination anzuwenden.