Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.4.3 BGG/GUV-G 948 - 2.4.3 Inhalt und Umfang der Lehrgänge

Die Aus- und Fortbildung hat nach Inhalt und Umfang sowie in methodisch-didaktischer Hinsicht mindestens dem Stoff zu entsprechen, der in sachlicher Übereinstimmung mit den in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe vertretenen Hilfsorganisationen und unter Berücksichtigung von Empfehlungen des Deutschen Beirates für Erste Hilfe und Wiederbelebung - German Resuscitation Council - bei der Bundesärztekammer in den Lehrplänen und Leitfäden zum Erste-Hilfe-Lehrgang festgelegt ist.

Siehe Abschnitt 4.3 der Anlage 3 zu § 26 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1).

Der Ausbildungslehrgang umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten, die Fortbildung mindestens 8 Unterrichtseinheiten, wobei eine Unterrichtseinheit 45 Minuten dauert.

Pro Tag sollen höchstens 8 Unterrichtseinheiten durchgeführt werden. Spätestens nach je zwei Unterrichtseinheiten ist eine Pause von mindestens 15 Minuten einzuhalten.

Der Unterricht hat sich nach einem Konzept (Leitfaden) zu richten, der für die Lehrkräfte hinsichtlich Inhalt, Durchführung der praktischen Demonstrationen und Übungen sowie Mindestzeitmaß verbindlich ist.

Im Einzelnen müssen die im Anhang 1 genannten Lernziele erreicht sowie die dort genannten theoretischen und praktischen Inhalte angesprochen werden. Entsprechendes gilt für die Fortbildung; siehe Anhang 2. Dies schließt aus, dass im Rahmen der Aus- und Fortbildung Themen aus dem Weiterbildungsbereich integriert werden.

Im Leitfaden sind Aussagen zu dem Gesamtlernziel, der zeitlichen Gestaltung, der Organisation und der Gliederung des Lehrgangs zu treffen. Die einzelnen Abschnitte beinhalten Folgendes:

  • Teillernziel,

  • Zeitangaben,

  • Methoden,

  • Medien, Visualisierung,

  • benötigte Materialien,

  • genaue Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen,

gegebenenfalls

  • Praxisanleitung,

  • Hintergrundinformationen für die Lehrkraft,

  • Erfolgskontrolle.

Anhang 3 zeigt ein Beispiel für die Gestaltung eines Leitfadens.

Der Teilnehmer soll nach Abschluss des Lehrgangs bereit und in der Lage sein, unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes, Erste Hilfe einschließlich lebensrettender Maßnahmen - auch unter Verwendung einfacher Hilfsmittel z.B. aus dem Verbandkasten (DIN 13169 bzw. DIN 13157) - durchzuführen.