Abschnitt 5.1 - 5 Betrieb
5.1 Verwendung
5.1.1 Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers in der Betriebsanleitung die erforderlichen Anweisungen für den sicheren Umgang mit Heftgeräten zu geben.
5.1.2 Mit Heftgeräten dürfen nur die in der Betriebsanleitung bezeichneten Verbindungsmittel verarbeitet werden.