DGUV Information 213-106 - Explosionsschutzdokument

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Abschnitt 5.5 - 5.5 Aktualisierung und Überprüfung des Explosionsschutzdokumentes

Gemäß § 6 Abs. 10 Gefahrstoffverordnung ist die Gefährdungsbeurteilung und damit auch das Explosionsschutzdokument regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Die Häufigkeit der regelmäßigen Prüfung des Explosionsschutzdokumentes legt die Unternehmensleitung betriebsbezogen fest.

Die Unternehmensleitung hat die Gefährdungsbeurteilung und das Explosionsschutzkonzept umgehend anzupassen und infolgedessen das Explosionsschutzdokument zu aktualisieren, wenn z. B.

  1. 1.

    Veränderungen der Arbeitsbedingungen einschließlich der Änderung von Arbeitsmitteln, der Anlage oder der eingesetzten oder entstehenden Stoffe sicherheitsrelevant sind,

  2. 2.

    Änderungen einer Anlage oder eines Arbeitsplatzes im explosionsgefährdeten Bereich Auswirkungen auf das Explosionsschutzkonzept haben,

  3. 3.

    neue Informationen, insbesondere Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen vorliegen oder

  4. 4.

    die Prüfung von Eignung und Funktion der Schutzmaßnahmen ergeben hat, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen nicht wirksam oder nicht ausreichend sind.

Ob und inwieweit der Explosionsschutz in den oben genannten Fällen eine Rolle spielt, muss die Unternehmensleitung gegebenenfalls unter Hinzuziehung einer fachkundigen Person beurteilen.

Auch bei Organisationsänderungen sollte das Explosionsschutzdokument entsprechend angepasst werden.

Ergibt die Überprüfung des Explosionsschutzdokumentes und der in ihm enthaltenen Gefährdungsbeurteilung, dass keine Aktualisierung erforderlich ist, so hat die Unternehmensleitung dies unter Angabe des Datums der Überprüfung zu vermerken.

Für den Nachweis der Aktualität des Explosionsschutzdokumentes empfiehlt es sich deshalb, es mit dem Datum der Erstellung, der letzten Überprüfung bzw. der letzten Änderung zu versehen. Ein Beispiel für eine Form dieser Dokumentation ist in der nachfolgenden Abbildung gezeigt.

g_bu_288_as_24.jpg

Abb. 11
Beispiel für ein Fortschreibungsblatt