DGUV Information 209-089 - Der Universal-Vorbereitungsbereich für die Kfz-Reparaturlackierung

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Abschnitt 10.1 - 10 Betriebsanleitung
10.1 Allgemeine Angaben

Zu jedem Universal-Vorbereitungsbereich ist vom Hersteller eine Betriebsanleitung mitzuliefern. Die Betriebsanleitung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Technische Beschreibung der Anlage und der Sicherheitseinrichtungen

  • Anforderungen an die Schulung des Personals

  • Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung (insbesondere mengen-, flächen- und stoffbezogene Grenzen)

  • Warnhinweise zum vorhersehbaren Fehlgebrauch, z. B. durch Anschluss von Geräten an nicht vorbereitungsplatzbezogene Versorgungseinrichtungen oder Verwendung nicht-explosionsgeschützter akkubetriebener Geräte

  • Geräuschemissionswerte, soweit anwendbar nach DIN EN 14462 oder DIN EN 13023

  • Angaben für den Notfall, z. B.: Art der verwendeten Feuerlöschausrüstung, Warnhinweise über mögliche Emission oder Leckage von schädlichen Stoffe und, falls möglich, Angaben über Mittel zur Bekämpfung ihrer Wirkungen (siehe 6.4.5.1 g von DIN EN ISO 12100).