Anhang 6 - Hinweise zur Einrichtung von Außenstationen
1. Allgemeines
Entsprechend der Einsatzart und den räumlichen Möglichkeiten muss der Unternehmer alle notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung geeigneter Außenstationen treffen. Koordinierungsmaßnahmen zur räumlichen Aufteilung, zum zeitlichen Ablauf und zur Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen sind rechtzeitig und umfassend zu regeln. Am Beispiel der Einsatzart "Holzlogging" werden nachfolgend grundsätzliche Anforderungen dargestellt.
2. Außenstation
Notwendige räumliche Aufteilung zum sicheren Betreiben einer Außenstation
Lastablageort
ausreichend tragfähige Straße für Fahrzeuge
Anflugraum, Wenderaum, Abflugraum für den Hubschrauber
Sicherheitszone für Bodenpersonal im Gefahrenfall
Bereich zur Ablage der notwendigen Anschlagmittel
Hubschrauberlandeplatz mit Tank- und Servicestation
Kraftstofflagerplatz
wenn vorhanden, Werkstattraum und Lager für Flugbetriebsmaterial
Abstellplatz für Fahrzeuge
Aufenthaltszone für Unbeteiligte
Allgemeine Sicherheitsregeln
In den räumlich abgeteilten Bereichen (z. B. Lastaufnahme- oder -ablageort) haben sich nur Personen aufzuhalten, die mit dem Transportvorgang unmittelbar beschäftigt sind.
Drittpersonen müssen sich außerhalb der notwendigen Absperrungen in einem sicheren Bereich oder Raum aufhalten.
Bei Notwendigkeit sind Sicherungsposten zur aktiven Durchsetzung der Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen.
Gegenstände, aufzunehmende Außenlasten oder lose Vegetation, die durch den Rotorabwind aufgewirbelt werden könnten, müssen gesichert oder entfernt werden.
Fahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen.
Feuerstellen oder offene Flammen sind zu verbieten.
2.1 Außenstation - Verhalten am Lastaufnahmeort
Der Vorgang der Lastaufnahme kann in äußerst schwierigem Gelände notwendig werden. Dazu zählen insbesondere steiles Gelände, glitschiger Boden, Geröllflächen und jede Art von Hindernissen. Aber auch durch die eigentliche Tätigkeit werden weitere Gefährdungen wie Lärm oder das Aufwirbeln von Staub wirksam. Diese Arbeitsumgebung erfordert das unbedingte Einhalten von Verhaltensregeln.
Allgemeine Verhaltensregeln
Gefährdungen, die von der Arbeitsumgebung ausgehen, dauernd erfassen (Gelände, Boden, Bodenbedeckung, Baumbestand, fallende Gegenstände) und die Verhaltensweise darauf abstimmen
Persönliche Schutzausrüstung/auffällige Arbeitskleidung tragen
Drittpersonen aktiv fernhalten
Vor dem Anflug des Hubschraubers
Arbeitsablauf vor dem Anflug des Hubschraubers erkennen, durchdenken und bestimmen
Sicherheitsraum und Fluchtwege je nach erwartetem Anflug erkennen und festlegen
festen und sicheren Standplatz einnehmen
vorbereitende Arbeiten, insbesondere das Anbringen der Anschlagmittel an der Last, abschließen
Beim Anflug des Hubschraubers
Blick in Richtung des Hubschraubers bzw. in den Kronenraum der stehenden Bäume richten
vor allem Lasthaken und leere Anschlagmittel, die sich im Lasthaken befinden, beobachten und sicher greifen
auf herunterfallende Äste oder aufgewirbelte Gegenstände achten
mit hoher Geschwindigkeit eintreffenden Lasthaken zuerst auf dem Boden aufsetzen lassen und dann sicher greifen
Nach dem Anschlagen der Last
Sofort den Sicherheitsraum aufsuchen, nie unter der Last stehen bleiben.
Immer quer zum Hang oder hangaufwärts - nie hangabwärts - in Sicherheit bringen. Der Rückzugsweg bzw. Fluchtweg muss entgegengesetzt zur Lastbewegung und der Abflugrichtung des Hubschraubers liegen.
Alle Personen müssen möglichst direkt den gleichen Sicherheitsraum aufsuchen und dürfen nicht in verschiedene Richtungen weggehen.
Aufziehen der Last und Wegflug
Das Kommando zum Anheben der Last erst erteilen, wenn keine Personen durch das Aufziehen der Last gefährdet werden können.
Vom Anheben der Last bis zum Wegflug sind der Gefahrenraum und die Last zu beobachten. Besonders ist auf herunterfallende Gegenstände zu achten (Äste, Kronenteile, umstürzende Bäume, Lastteile).
Insbesondere muss auf den beabsichtigten und ordnungsgemäßen Sitz der Anschlagmittel geachtet werden.
Bei Notwendigkeit ist ein eindeutiges Kommando zum Beenden des Lastaufzuges zu geben.
Es darf erst weitergearbeitet werden, wenn der Wegflug erfolgt ist.
2.2 Außenstation - Verhalten am Lastablageort
Für den Lastablageort gelten die gleichen Verhaltensregeln wie am Lastaufnahmeort.
Voraussetzung für sicheres Arbeiten ist eine genügend große und geeignete Ablagefläche. Dadurch wird vermieden, dass unnötig hohe oder unübersichtliche Flugpolder entstehen. Bei Notwendigkeit sind mehrere Lastablageorte zu bestimmen.
Um einen Blickkontakt zwischen dem Piloten und dem Flughelfer am Boden sicherzustellen, sollten der Sicherheitsraum und auch die Ablagestelle der Anschlagmittel auf der Pilotenseite des Hubschraubers angelegt sein. Der Fluchtweg zum Sicherheitsraum muss ständig freigehalten werden.