DGUV Grundsatz 310-001 - Qualifizierung von Aufsichtführenden im Zeltbau

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7 - 7 Beauftragung

Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Ausbildung nach diesem DGUV Grundsatz und beim Vorliegen der weiteren Voraussetzungen können die Teilnehmenden als Aufsichtführende im Zeltbau eingesetzt und beauftragt werden.

Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen. Dabei sollen die Zelte oder Zeltarten und ggf. die Zeltgrößen aufgeführt werden, für welche die aufsichtführende Person innerbetrieblich ausgebildet wurde.