Beschluss 605 - Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) 605

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Abschnitt 4 Beschluss 605 - Weiteres Vorgehen

Während die von der WHO geforderten Schutzmaßnahmen für die erste Phase der Polio-Eradikation national bereits durch Einhaltung der bestehenden Regelungen der Biostoffverordnung erfüllt werden, ist die Durchsetzung der Maßnahmen der zweiten und dritten Phase noch vorzubereiten. Hierzu wird der ABAS zu gegebener Zeit entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Unabhängig davon gilt, dass die für die zweite Phase geforderte Unschädlichmachung bzw. Vernichtung von nicht mehr benötigtem poliovirusinfiziertem und/oder potentiell poliowildvirus-infektiösem Material unter sachgerechten Bedingungen unter Zugrundelegung des Minimierungsgebotes bereits in der ersten Phase eingeleitet ggf. auch abgeschlossen werden sollte.

Außer Kraft am 11. Dezember 2023 durch die Bek. vom 11. Dezember 2023 (GMBl S. 1092)